Aktuelle Nachrichten – Finanzen
18.02.2010
Kassel (apn) Weigern sich Hartz-IV-Empfänger ihren Ein-Euro-Job fortzusetzen, darf ihnen das Jobcenter ohne ausreichende Belehrung über die möglichen Folgen nicht einfach das Arbeitslosengeld II kürzen. Dies hat am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Damit gab der 14. Senat einer Hartz-IV-Bezieherin aus Mettmann bei Düsseldorf recht. In der Eingliederungsvereinbarung mit der Behörde müssten Arbeitslose „konkret, eindeutig, verständlich und zutreffend“ über Folgen aufgeklärt werden, falls die Vereinbarung nicht erfüllt wird, heißt es in der höchstrichterlichen Entscheidung.
Im Streitfall hatte das Jobcenter aus Mettmann im Oktober 2006 mit der arbeitslosen Klägerin eine derartige Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. Darin wurde festgelegt, dass die Frau einem Ein-Euro-Job in einem Diakonie-Kindergarten nachgeht. In der Rechtsfolgenbelehrung war aufgeführt, dass bei einem unentschuldigten Niederlegen der Arbeit die Hilfeleistung gekürzt wird. Welche konkreten Sanktionen für welchen Zeitraum drohen, wurde nicht genannt.
Nachdem sich die Arbeitslose wegen Unstimmigkeiten beim Urlaubsanspruch weigerte, den Ein-Euro-Job fortzusetzen, wurde ihr schließlich das Arbeitslosengeld II für drei Monate ganz gestrichen. Dies erklärte das Bundessozialgericht für rechtswidrig. Die Behörde habe es versäumt, die Rechtsfolgen bei einem unentschuldigten Fehlen im Ein-Euro-Job konkret und verständlich zu benennen. Das Jobcenter müsse dabei immer den Einzelfall berücksichtigen. Denn schließlich handele es sich bei der Kürzung der Hilfeleistung um einen schwerwiegenden Eingriff.
Da bereits die Rechtsfolgenbelehrung fehlerhaft war, musste der Senat nicht darüber entscheiden, ob das Arbeitslosengeld II grundsätzlich ganz gestrichen werden darf. Die Klägerin vertrat die Ansicht, dass ihr zumindest das Existenzminimum zustehe. Eine Kürzung auf Null sei verfassungswidrig.
(Aktenzeichen: Bundessozialgericht B 14 AS 53/08 R) (AP)
Hier können Sie sich im Newsletter eintragen.
Elf Millionen Menschen leben in Armut
(17.02.2010)
Liste für Zusatzzahlungen in Hartz-IV-Härtefällen fertig
(16.02.2010)
Abwrackprämie darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden
(16.02.2010)