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Hilfsorganisation mahnt bessere Jobchancen für Blinde an

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24.10.2012

Hilfsorganisation mahnt bessere Jobchancen für Blinde an Foto: dapd/Oliver Stratmann
Hilfsorganisation mahnt bessere Jobchancen für Blinde an

Foto: dapd/Oliver Stratmann

Berlin/Schwerin – Blinde Menschen haben nach Ansicht der Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands, Renate Reymann, noch unzureichend Zugang zum Arbeitsmarkt. "Vor 100 Jahren ungefähr waren 22 Prozent der blinden Menschen im berufsfähigen Alter, die außerhalb von Anstalten lebten, berufstätig - häufig mit ganz geringem Einkommen", sagte Reymann der Nachrichtenagentur dapd. "Heute sind es circa 30 Prozent. Das ist also keine besonders große Steigerung."

Sehbehinderte Menschen scheiterten oft aufgrund von Vorbehalten, sagte Reymann. "Es sind die Barrieren in den Köpfen und es ist häufig auch das fehlende Wissen der Arbeitgeber, welche Art der Unterstützung und Leistung sie erhalten können, wenn sie blinde oder überhaupt behinderte Menschen einstellen." Probleme bereiteten aber auch Arbeitsplätze, die nicht so ausgestattet seien, dass Blinde sie nutzen könnten.

Reymann: Schwerbehindertenquote wird nicht immer erfüllt

Häufig sorgten auch fehlende finanzielle Mittel dafür, dass blinde und sehbehinderte Menschen nicht alles erreichen könnten. "Da meine ich zum Beispiel auch die Möglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit und anderer Kostenträger", sagte die 61-Jährige. "Wenn ein blinder oder sehbehinderter Mensch eine Erstausbildung gemacht hat und sich weiterqualifizieren möchte, wird das oft abgelehnt. Die Weiterbildung würde natürlich Kosten verursachen, weil Hilfen zur Verfügung gestellt werden müssen."

Reymann forderte die Politik auf, mehr zur Gleichstellung behinderter Menschen zu tun. Zu oft bleibe die Politik in "blumigen Wortwolken" stecken. "Wir lassen zu, dass manche Unternehmen nicht einmal die festgesetzte Quote von schwerbehinderten Menschen - bei Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen liegt sie bei fünf Prozent - erfüllen", kritisierte sie.

Halten sich die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber nicht an diese Regelung, müssen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Ab 2012 wird pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz ein Betrag von bis zu 290 Euro monatlich fällig.

Arbeitsministerium bewertet Ausgleichsabgabe positiv

Die Sprecherin der Bundesagentur in Nürnberg, Ilona Mirtsin, wies Reymanns Darstellung zurück. Über die Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme werde unabhängig davon entschieden, ob ein Arbeitsloser behindert sei, oder nicht. "Die erste Prüfung ist immer: 'Kann man den Betroffenen mit seiner Qualifikation im regionalen Arbeitsmarkt unterbringen?'", sagte Mirtsin. Sei dies nicht der Fall, sei eine Fortbildung nötig und die werde dann auch gewährt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte mit, das 2001 eingeführte System von Beschäftigungspflicht und gestaffelter Ausgleichsabgabe für Menschen mit Behinderung habe sich bewährt. So sei die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, bei denen keine schwerbehinderten Menschen angestellt seien, von 58.219 im Jahr 2002 auf 37.574 gesunken. Zudem hätten 903.838 schwerbehinderte Menschen im Jahr 2010 für solche Betriebe gearbeitet. Acht Jahre zuvor seien es dagegen nur 716.057 gewesen. Die Beschäftigungsquote sei in diesem Zeitraum von 3,8 Prozent auf 4,5 Prozent gestiegen.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband feiert am Freitag sein 100. Jubiläum. Zum Festakt im Berliner Humboldt Carré wird auch Bundespräsident Joachim Gauck erwartet. dapd

 

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