Aktuelle Nachrichten – Gesundheit
23.08.2010
Frankfurt/Main (apn) Deutsche Krankenhäuser haben weltweit einen sehr guten Ruf. Umso schockierender ist daher die Nachricht, dass an der Mainzer Universitätsklinik am Wochenende zwei Säuglinge möglicherweise wegen verunreinigten Infusionen gestorben sind. Unmittelbar nach dem Vorfall kommt die Frage auf, ob wirklich alle Hygienevorschriften eingehalten wurden. „Dazu muss man wissen, dass es keine gesetzlichen Regelungen zur Krankenhaushygiene gibt, es gibt lediglich Richtlinien des Robert-Bosch-Instituts“, erklärt der Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, Karl-Dieter Zastrow.
Vom Bund gibt es Zastrow zufolge zwar ein Infektionsschutzgesetz, das unter anderem vorschreibt, dass jedes Krankenhaus einen Hygieneplan haben muss. Wie dieser jedoch umgesetzt wird, bleibt der Einrichtung überlassen. Ebenso obliegt es jedem Krankenhaus, für Reinheit und Sterilität zu sorgen.
„Jeder Patient denkt, es gibt ein Bundesgesetz zur Krankenhaushygiene, aber in Wahrheit ist Hygiene Ländersache“, fügt Zastrow hinzu. Bislang haben nur fünf Länder Krankenhaushygieneverordnungen in ihren Gesetzen verankert. Dazu gehören Berlin, Bremen, Sachen, das Saarland und Nordrhein-Westfalen. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Desinfektionsmittel vorhanden sein müssen, ein Krankenhaus mit mehr als 400 Betten einen eigenen Hygienearzt braucht und bei weniger Betten wenigstens ein Hygieneberater eingestellt werden muss.
Dass Hygiene in deutschen Krankenhäusern aber trotz fehlender Gesetze ganz weit oben steht, liegt Zastrow zufolge daran, dass das Klinikpersonal sehr gut geschult ist und in seinen Arbeitsweisen Hygienestrategien verinnerlicht hat. Zufriedenstellend sei die derzeitige Situation dennoch nicht: „Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene fordert ein Gesetz, das bundesweit die Hygiene in Krankenhäusern sicherstellt“, erläutert der Sprecher. Unter der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sei diese Forderung erfolglos geblieben, nun wolle man ihren Nachfolger Philipp Rösler herantreten.
Das Bundesgesundheitsministerium ist jedoch überzeugt davon, dass von gesetzlicher Seite ausreichend für Hygiene in Krankenhäusern getan wird: „Es gibt gesetzliche Qualitätsmanagementverpflichtungen und es gibt die Verpflichtung, dieses Qualitätmanagement einzuhalten und weiterzuentwickeln“, sagt ein Ministeriumssprecher.
Hygiene ist aber nicht nur ein essenzielles Thema in den Krankenhäusern, sondern auch in den Apotheken der Kliniken. Die Infusionen, welche die Säuglinge in Mainz erhalten hatten, stammten aus solch einer hauseigenen Apotheke. Auch in diesem Bereich gibt es keine gesetzlichen Hygienevorgaben des Bundes. „Krankenhausapotheker folgen Standardverfahrensanweisungen, außerdem geht man als Apotheker nach dem Stand von Wissen und Technik vor“, sagt der Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhaus-Apotheker, Torsten Hoppe-Tichy.
Für die standardisierten Arbeitsanweisungen gibt die Bundesapothekerkammer Richtlinien und Empfehlungen vor. Es bleibt den Krankenhaus-Apothekern jedoch überlassen, ob sie diese in ihre Anweisungen einarbeiten. „Meist sind aber die internen Vorschriften der Krankenhaus-Apotheker strenger als die vorgegebenen Richtlinien der Kammer“, weiß Hoppe-Tichy. Dass es bei der patientenindividuellen Arzneimittelherstellung in deutschen Krankenhäusern so selten zu Vorfällen wie beispielsweise in Mainz kommt, liegt Hoppe-Tichy zufolge daran, dass die Standards in Deutschland extrem hoch liegen.
Zusätzlich zu den Standards gebe es ein Qualitätsmanagementsystem für jede Krankenhaus-Apotheke, aber nicht jede Klinik habe eine eigene Apotheke, erklärt er weiter. Die Apothekerkammer fordert deshalb vom Bund, ein Gesetz einzuführen, wonach jedes Krankenhaus eine eigene Apotheke haben sollte. Vorzeigeland ist für Hoppe-Tichy Holland: „Dort hat jedes Krankenhaus eine eigene Apotheke“. Dies habe den Vorteil, dass bei der patientenindividuellen Herstellung das eigene Personal für die Arzneimittel verantwortlich ist.
Selten kommt es in den Krankenhaus-Apotheken zu Verunreinigungen. Falls doch eine Verschmutzung festgestellt wird, kann der Fehler verschiedene Ursachen haben. „Es kann am Ausgangsmaterial liegen, eventuell waren die Komponenten für die Infusion verunreinigt, vielleicht auch die Spritzen oder Pumpen“, weiß Hoppe-Tichy. Die zweite Möglichkeit ist, dass es zu Fehlern beim Herstellungsverfahren gekommen ist, dass also interne Hygienevorschriften nicht eingehalten werden. „Die dritte Variante ist Sabotage“, fügt der Vizepräsident hinzu. Ein Außenstehender müsste die Infusion manipuliert haben. Um Verunreinigungen in Infusionen künftig noch stärker zu vermeiden, fordert die Bundesapothekerkammer mehr Forschung und Transparenz in der Hygiene. (AP)
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