Aktuelle Nachrichten – Gesundheit
16.01.2009
Bern – Niemand darf bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses kurz vor Erreichen des Rentenalters zur vorzeitigen Pensionierung gezwungen werden. Nach der oppositionslosen Zustimmung der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) zur entsprechenden Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) hat nun die nationalrätliche Schwesterkommission eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes einstimmig zu Handen der Grossen Kammer und zur Stellungnahme an den Bundesrat verabschiedet. Erwünscht sei eine Traktandierung bereits in der kommenden Frühjahrssession, um die Revision per Anfang 2010 in Kraft setzen zu können, teilte das Gremium am Freitag mit. Der Initiative „Keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes“ hatte die Nationalratskommission bereits Ende 2007 einstimmig Folge gegeben. (AP)
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