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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Kabinett beschließt Eckpunkte für kleine Pflegereform

Vera Fröhlich

16.11.2011

Pflege in einem Hospiz. Foto: Jens-Ulrich Koch/dapd
Pflege in einem Hospiz.

Foto: Jens-Ulrich Koch/dapd

Berlin – Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat sich für die Umsetzung der Pflegereform die Rückendeckung des Kabinetts geholt. Die Ministerrunde verabschiedete am Mittwoch Eckpunkte, auf die sich die Koalition vor anderthalb Wochen geeinigt hatte. Zentraler Punkt ist die bessere Versorgung von Demenzkranken. Dafür sollen eine Milliarde Euro über eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte zum 1. Januar 2013 zur Verfügung gestellt werden. Die Verbände mahnten einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff an.

Derzeit liegt der Beitragssatz in der Pflegeversicherung bei 1,95 Prozent. Diesen zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Kinderlose ab 23 Jahren müssen zusätzlich 0,25 Prozent vom Bruttoeinkommen aufwenden.

Bundesgesundheitsminister Bahr sagte, er wolle die zusätzlichen Leistungen "nicht mit der Gießkanne" verteilen. Der Schwerpunkt solle auf Demenzpatienten liegen, die bislang noch keine Leistung bekämen. Andere Kranke sollen bestimmte Leistungen auswählen und dafür auf andere verzichten können, also kein "starres Konzept der Minutenpflege mehr" übergestülpt bekommen.

Weiter strebt Bahr mit der Reform an, Anreize für mehr ambulante Pflege zu setzen und mehr für die Rehabilitation der Patienten zu tun. Auch sollen der Fachkräftemangel beseitigt und Bürokratie abgebaut werden. "Dokumentation, die häufig zum Selbstzweck verkommt", müsse wieder sinnvoll und nachvollziehbar werden.

Begutachtung rief den Unmut vieler hervor

Darüber hinaus will der Gesundheitsminister mit der Reform ambulante Wohngruppen fördern. Die medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen, die viele Medikamente verabreicht bekämen, müsse verbessert werden. Und die Begutachtung durch den medizinischen Dienst, die den "Unmut vieler" hervorrufe, müsse stärker akzeptiert werden – wie, wird noch beraten.

Was nach wie vor fehlt, ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Denn bislang werden nur körperlichen Beeinträchtigungen berücksichtigt. Erst wenn auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen zählen, haben Demenzpatienten vollen Zugang zu Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Bahr sagte, er wolle die Arbeit an dem Pflegebedürftigkeitsbegriff noch in dieser Wahlperiode abschließen. Auch habe er Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereits Vorschläge unterbreitet, wie Leistungen für die freiwillige private Vorsorge steuerlich gefördert werden können.

Ohne neuen Begriff keine Reform

Das ganze Konzept greift nach Ansicht des Sozialverbands VdK zu kurz. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher erklärte, um die häusliche Pflege von Demenzkranken finanziell zu unterstützen, seien mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr notwendig.

Für den GKV-Spitzenverband der Pflegekassen sagte Florian Lanz: "Man muss erhebliche Zweifel haben, ob der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff noch vor der Bundestagswahl 2013 kommt."

Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung zeigte sich von dem Konzept enttäuscht: "Es scheint, als habe den Bundesgesundheitsminister der Mut verlassen, ein eigenes Konzept zur Pflegereform vorzulegen. Heute holt er sich Rückendeckung von der Bundesregierung." Die Hoffnungen, die der Koalitionsvertrag geweckt habe, seien mit dem heutigen Beschluss beerdigt worden. Eine zukunftssichernde Pflegereform werde es in dieser Wahlperiode nicht geben.

(dapd)

 

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