Aktuelle Nachrichten – Deutschland
10.06.2009
Berlin – Die Bundesregierung hat ein spezielles Bad-Bank-Modell für die Landesbanken gebilligt. Danach können die Geldhäuser risikoreiche Wertpapiere oder ganze Geschäftsbereiche in sogenannte Abwicklungsanstalten auslagern. Dies berichtete am Mittwoch ein Regierungssprecher in Berlin. Als Gegenleistung für die Entsorgung der Schrottpapiere haben die betroffenen Ministerpräsidenten zugesagt, bis Ende 2010 ihre Landesbanken gründlich zu reformieren und teilweise zusammenzulegen.
Die anfallenden Verluste für die Bereinigung der Bilanzen müssen unbegrenzt die Eigentümer der Landesbanken tragen, also in der Regel die jeweiligen Bundesländer und die Sparkassen- und Giroverbände. Dies schließt Haftungsrisiken für den Bund „so weit wie möglich aus“, wie es in der Begründung zum Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) heißt.
Geplant ist im einzelnen, die schon existierende Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt zu überführen. Unter ihrem Dach sollen dann wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige Unteranstalten entstehen, in die die einzelnen Landesbanken ihre toxischen Papiere auslagern können. Diese Lösung einer „Anstalt in der Anstalt“ heißt „AIDA“. Für Geschäftsbanken hat die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf zur Entsorgung von Schrottpapieren in Zweckgesellschaften auf den Weg gebracht.
Nach Gesprächen mit Bundesregierung und EU-Kommission in Luxemburg hatte sich am Dienstag auch der bayerische Regierungschef Horst Seehofer mit dem Zeitplan für eine Neuordnung der Landesbanken „im Wesentlichen“ einverstanden erklärt. Die EU-Kommission hat nach Angaben des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers ebenfalls Zustimmung zu dem Bad-Bank-Konzept signalisiert.
Die Kommunen begrüßten die neue Möglichkeit zur Auslagerung von Risikopositionen für Landesbanken. Sie kritisierten aber die Haftungsregeln als unakzeptabel und forderten Nachbesserungen. „Es gibt keinen überzeugenden Grund dafür, dass die Sparkassen als Miteigentümer der Landesbanken für Verluste der Bad Bank voll haften sollen, Aktionäre von Privatbanken dagegen nur auf zukünftige Ausschüttungen verzichten“, erklärten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutschen Städte- und Gemeindebund. Ihre Warnung lautete: „Wir sehen die erhebliche Gefahr, dass dadurch die Stabilität der Sparkassen sowie ihre Kreditvergabemöglichkeit für den Mittelstand gefährdet wird.“ (AP)
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