Aktuelle Nachrichten – Wirtschaft
10.06.2010
Bonn (apn) Millionen Bundesbürger haben nach Ermittlungen des Bundeskartellamtes in den vergangenen Jahren überhöhte Preise für ihre Brillengläser bezahlt. Die Wettbewerbsbehörde verhängte am Donnerstag wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 115 Millionen Euro gegen die fünf führenden Brillenglashersteller in Deutschland, sieben Unternehmensmanager sowie den Zentralverband der Augenoptiker (ZVA).
Der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt betonte, die Brillenglashersteller hätten mit ihren Absprachen den Wettbewerb in diesem Markt über Jahre fast vollständig zum Erliegen gebracht. „Leidtragender davon war letzten Endes der Verbraucher, an den diese Preissteigerungen weitergereicht wurden“, sagte Deutschlands oberster Wettbewerbshüter.
Unter den nun vom Kartellamt abgestraften Unternehmen findet sich alles, was unter deutschen Brillenglas-Herstellern Rang und Namen hat: Rodenstock und Carl Zeiss ebenso wie Essilor, Rupp+Hubrach Optik und und Hoya.
Nach den Erkenntnissen der Ermittler trafen sich die fünf Hersteller seit Mitte des Jahres 2000 regelmäßig, um ihr Wettbewerbsverhalten miteinander abzustimmen. Abgesprochen wurden demnach nicht nur Preiszuschläge, sondern auch die gegenüber den Augenoptikern gewährten Konditionen, Rabatte und Boni.
Im Rahmen des „Arbeitskreises Preisstrukturen“ des ZVA sollen die Hersteller außerdem ihre unverbindlichen Preisempfehlungen gegenüber den Augenoptikern abgesprochen haben. Dies sind die Preise, die die meisten Optiker ihren Kunden in Rechnung stellen. Denn sie schließen die handwerkliche Leistung des Augenoptikers bereits ein.
Das Bundeskartellamt hatte bereits Mitte 2008 Durchsuchungen bei den Brillenglasherstellern und dem Zentralverband der Augenoptiker durchgeführt und dabei nach eigenen Angaben umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Die Wettbewerbshüter betonten, Rodenstock sei wegen seiner umfangreichen Kooperation bei der Aufklärung eine deutliche Reduzierung der Geldbuße gewährt worden Auch Hoya, Zeiss und das ZVA seien für ihre Kooperation belohnt worden.
Der Zentralverband der Augenoptiker akzeptierte nach eigenen Angaben bereits den gegen ihn verhängten Bußgeldbescheid in Höhe von 320.000 Euro. Der Verband berichtete, Grund für das Bußgeld seien seine Vorschläge zur Verringerung der Schere zwischen preiswerten und hochwertigen Gläsern gewesen. „Der ZVA akzeptiert den Bußgeldbescheid, obwohl er davon ausgegangen ist, mit seinen Vorschlägen im Interesse der Verbraucher gehandelt und nicht gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben“, betonte der Verband. Von den unmittelbaren Preisabsprachen über Brillengläser sei der Verband nicht betroffen.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Aber auch zwei der betroffenen Unternehmen haben sich nach Angaben des Bundeskartellamtes zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereiterklärt. (AP)
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