Wirtschaftsnachrichten - Aktuelle Nachrichten Wirtschaft – Kartellamt will Stromkonzerne zum Verkauf von Stadtwerken zwingen – Erich Reimann
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Kartellamt will Stromkonzerne zum Verkauf von Stadtwerken zwingen

Erich Reimann

10.12.2007

Bonn/Essen – Das Bundeskartellamt will die großen deutschen Energiekonzerne zwingen, ihre milliardenschweren Beteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgern zu verringern. „Der hohe Beteiligungsbesitz der Energiekonzerne ist eines der größten Hindernisse für mehr Wettbewerb auf den Endkundenmärkten“, sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Bei den großen Energieversorgern stieß der Vorstoß des obersten deutschen Wettbewerbshüters am Montag auf Widerspruch.

Der Kartellamtspräsident betrat mit der Forderung nach einer Entflechtung der Stadtwerksbeteiligungen Neuland. Denn bisher hat das Kartellamt nicht die Macht derartige Zwangsverkäufe durchzusetzen.

Doch hält Heitzer offensichtlich eine entsprechende Ausweitung der Kompetenzen seines Hauses für sinnvoll. Ein Zwangsverkauf der Stadtwerksbeteiligungen biete „die Chance für mehr Wettbewerb, ohne dringend notwendige Investitionen in Netze und Kraftwerke zu gefährden“, erklärte er. Heitzer sieht angesichts der jüngsten Strompreiserhöhungen der Stromkonzerne „zum Teil starke Indizien, dass ein missbräuchliches Verhalten vorliegen könnte“.

Der Vorstoß des Kartellamtspräsidenten markiert auch einen Wendepunkt in der Politik der Wettbewerbsbehörde. Bisher hatte Heitzer Forderungen nach einer Zerschlagung der Energiekonzerne eher skeptisch gegenübergestanden. Er betonte auch im Gespräch mit der „FAZ“, die Abspaltung von Netzen oder Erzeugungskapazitäten, wie sie etwa von der EU-Kommission gefordert werde, könne wegen der dann absehbaren Rechtsstreitigkeiten nur die „Ultima Ratio“ sein.

Bei den Stadtwerksbeteiligungen liege der Fall dagegen anders. Denn diese gehörten nicht zum Kerngeschäft der Versorger, sagte Heitzer. Die Abtrennung des Beteiligungsbesitzes sei der schnellste Weg, um die strukturellen Voraussetzungen auf den Energiemärkten zu verbessern.

Widerspruch bei Stromkonzernen

Deutschlands zweitgrößter Energieversorger RWE reagierte ablehnend auf Heitzers Vorstoß. Eine Konzernsprecherin sagte der AP: „Auch das geltende Kartellrecht bietet schon genügend Instrumentarien, um den Wettbewerb zu schützen.“ Außerdem seien alle RWE-Beteiligungen vom Kartellamt geprüft und genehmigt worden.

Der baden-württembergische Stromversorger EnBW bezeichnete die Kritik des Kartellamts als „nicht nachvollziehbar“. Bei den insgesamt 40 EnBW-Beteiligungen handele es sich fast ausschließlich um Minderheitsbeteiligungen – ohne Einfluss auf die Geschäftsführung oder die Preisstrategie. Der Chef des Vattenfall-Mutterkonzerns, Lars Göran Josefsson, betonte, er sehe nicht, ob und wie ein Zwangsverkauf zu mehr Wettbewerb führen solle. Doch besitze der skandinavische Konzern ohnehin nicht so viele Beteiligungen in Deutschland wie die Konkurrenz. Marktführer E.ON wollte zu den Äußerungen des Kartellamtspräsidenten zunächst nicht Stellung nehmen.

Laut „FAZ“ sind die vier großen deutschen Versorger E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall an etwa der Hälfte aller deutschen Stadtwerke und Regionalversorger mit wenigstens 10 Prozent beteiligt. Dies sichere den Konzernen den unmittelbaren Zugang zu den Kunden und direkten Einfluss auf die Preisbildung auf den regionalen Märkten.

Heitzer ließ offen, in welchem Umfang die Versorger nach seinen Vorstellungen Beteiligungen abgeben müssten. Das Limit müsse auf einem „wettbewerbsunschädlichen“ Niveau angesetzt und der überschießende Teil abgetrennt werden. Die Aktien von RWE und E.ON büßten zeitweise mehr als ein Prozent ein und gehörten damit bis zum Nachmittag zu den größten Verlierern im DAX. (AP)

 

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