Frankfurt/Main – Der Amokläufer von Emsdetten hat seine Waffen offenbar über das Internet gekauft. Entsprechende Hinweise liegen der Polizei jedenfalls vor. Die Internet-Plattform eGun bestätigte am Mittwoch, dass der Täter hier im Oktober und November bei drei Auktionen Waffen erwarb. Inzwischen kommen die ersten Forderungen nach einer Verschärfung des Waffengesetzes.
Wolfgang Dicke, Waffenexperte bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), hält von solchen Forderungen nichts. „Es ist doch völliger Unsinn, dass es in Deutschland besonders einfach sei, an Waffen zu kommen“, betonte Dicke. Allerdings sind die Möglichkeiten, das Internet möglicherweise auch illegal als Marktplatz für Waffen zu nutzen, nach seiner Einschätzung kaum unkontrollierbar. Zwar würden etwa Landeskriminalämter solche Internet-Plattformen durchforsten, das sei flächendeckend aber nicht zu machen.
„Herzlich willkommen bei eGun dem Marktplatz für Jäger, Schützen und Angler“, heißt es auf der Eingangsseite des eGun-Shops, dessen Firmenname ähnlich bunt wie die des virtuellen Auktionshauses eBay daherkommt. Darunter folgt ein Hinweis auf die besondere Rechtslage: „Bitte beachten Sie, dass auf unseren Seiten u.a. Artikel angeboten werden, die dem Waffengesetz des Bundesrepublik Deutschland unterliegen.“ Wer diese einkaufen wolle, brauche eine entsprechende Erwerbsberechtigung.
Bei zwei der Waffen des Amokläufers handelt es sich nach Polizeiangaben um altertümliche, so genannte Perkussionswaffen, die man ab 18 Jahren ohne Genehmigung im Handel kaufen kann. Allerdings braucht man bei solchen Waffen erhebliche Kenntnisse, um damit zu schießen, wie der Waffenexperte sagt. Diese Waffen werden nämlich laut Polizei von der Laufmündung mit einer Treibladung und einem Geschoss geladen. Für die Zündung sei ein spezielles Zündhütchen notwendig.
Wie „Die Welt“ und die „Süddeutsche Zeitung“ berichten, war bei eGun ein Nutzer unter dem Pseudonym „ResistantX“ aktiv. Diesen Namen habe der Täter nahezu immer genutzt, wenn er im Netz unterwegs gewesen sei. In den sechs Wochen vor der Tat kaufte „ResistantX“ dem „Welt“-Bericht zufolge neun Mal bei dem Internet-Shop ein. Darunter sollen laut „SZ“ neben den Waffen auch Zündschnüre und Rauchpatronen gewesen sein.
Grundsätzlich ist es aber Dicke zufolge sicherlich nicht so einfach, an Waffen zu kommen. Als Beispiel nennt er die Hürden für Sportschützen. Der muss demnach erst ein Jahr mit einer vereinseigenen Waffe schießen und auch Buch darüber führen. Seine regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Übungen bescheinige ihm dann wegen der Nähe zur Person auch nicht der eigene Verein, sondern ein anerkannter Verband. „Außerdem wird derjenige auch von der Polizei überprüft“, betont Dicke. Danach könne ihm die Waffenbesitzkarte ausgestellt werden. Damit einher gehe ein Munitionserwerbsschein.
Neben der nachzuweisenden Zuverlässigkeit und der körperlichen Eignung muss ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen werden. Das können neben Sportschützen etwa Inhaber von Jagdscheinen, Waffensammler oder besonders gefährdete Personen wie Geldtransporteure für sich reklamieren. Für das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit ist ein befristet erteilter Waffenschein nötig. Es ist nur einer kleinen Gruppe von Personen erlaubt.
Eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes trifft nach Dickes Worten die Falschen: „Solche Forderungen kommen wie der Reflex beim Pawlowschen Hund.“ Eine Verschärfung wäre völlig falsch und liefe ins Leere.
(AP)