Medizin – Kein Anspruch auf das Original der Krankenakte – DAPD
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Urteil des Oberlandesgericht Kein Anspruch auf das Original der Krankenakte

DAPD

23.03.2012

Patienten haben keinen Anspruch auf das Original der Krankenakte.  Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de
Patienten haben keinen Anspruch auf das Original der Krankenakte.

Foto: Rainer Sturm / Pixelio

Baierbrunn – Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass der Arzt ihnen das Original der Krankenakte zuschickt. Die "Apotheken Umschau" verweist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Patienten könnten entweder vor Ort Einsicht in die Unterlagen nehmen oder sich Kopien zuschicken lassen. Die Kopierkosten gingen zu ihren Lasten, hieß es.  (dapd)

 

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