Aktuelle Nachrichten – Medizin
23.03.2012
Foto: Rainer Sturm / Pixelio
Baierbrunn – Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass der Arzt ihnen das Original der Krankenakte zuschickt. Die "Apotheken Umschau" verweist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Patienten könnten entweder vor Ort Einsicht in die Unterlagen nehmen oder sich Kopien zuschicken lassen. Die Kopierkosten gingen zu ihren Lasten, hieß es. (dapd)
Hier können Sie sich im Newsletter eintragen.
Schlagworte
Selbstbewusst durch den Medizin-Dschungel
(09.02.2010)
Arzt muss Patientenakten in Kopie aushändigen
(11.08.2008)
Patient darf seine Akte einsehen
(07.07.2007)