Aktuelle Nachrichten – Unternehmen
02.06.2008
Bonn – Gegen Telekom-Betriebsratschef Wilhelm Wegner wird nicht wegen eines möglichen Bruches von Geschäftsgeheimnissen ermittelt. Die Bonner Staatsanwaltschaft erklärte am Montag: „Herr Wegner ist bei uns kein Beschuldigter.“ Presseberichte, die Anklagebehörde erwäge Ermittlungen gegen Wegner, wies der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Fred Apostel, weit von sich.
Die Staatsanwaltschaft sei damit beschäftigt, das im Zusammenhang mit der Bespitzelungsaffäre sichergestellte Material „auszuwerten, Informationen zusammenzustellen und zu entscheiden“, sagte Apostel. Auf Fragen nach einer Vernehmung des damaligen Telekom-Vorstandschefs Kai-Uwe Ricke und des früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel sagte Apostel, die beiden Spitzenmanager dürften sich wohl durch Anwälte vertreten lassen. Die Ermittlungen werden nach den Worten Apostels noch einige Zeit in Anspruch nehmen. „Es wird ein längeres Spiel, aber auch ein sehr interessantes“, sagte er.
Wegner soll im Jahr 2005 Opfer der Ausspähung durch die Telekom-Konzernsicherheit geworden sein. Ihm soll durch Abgleich von Telefon-Verbindungsdaten der Kontakt zu einem Journalisten der Zeitschrift „Capital“ nachgewiesen worden sein. Im Jahr 2006 soll es zwei weitere Fälle dieser Art geben haben. Bei den nach bisherigen Berichten von Ricke und Zumwinkel veranlassten Nachforschungen ging es darum, die Quellen aufzuspüren, welche teils sensible Unternehmensinformationen an Wirtschaftsjournalisten weitergaben.
Ricke bestätigte am Wochenende, er habe mit Wissen Zumwinkels der Konzernsicherheit den Auftrag gegeben, undichte Stellen aufzuspüren und auszuschalten. Die angewandten Methoden habe er aber nicht angeordnet. Er habe nie den Auftrag gegeben, Verbindungsdatensätze analysieren oder abgleichen zu lassen.
Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ könnte dem 2005 ausgespähten Aufsichtsratsmitglied Wegner wegen des Kontakts zu einem Journalisten der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen werden. Unbefugte Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen wäre laut Aktiengesetz mit Haft bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe zu ahnden. Allerdings handelt es um ein Antragsdelikt. Die Strafverfolgungsbehörde kann nicht von sich aus tätig werden, sondern darf nur auf Antrag des Unternehmens handeln.
Auf die Frage, warum die Telekom damals keine rechtlichen Schritte gegen den Betriebsrat ergriffen habe, sagte ein Unternehmenssprecher, das müsse man mit dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden besprechen. Beobachter wiesen darauf hin, dass es wohl problematisch gewesen wäre, mit Daten zur Staatsanwaltschaft zu gehen, die unter Bruch des Fernmeldegeheimnisses erlangt worden waren.
Zu einem Bericht des „Handelsblattes“, die Telekom habe dem in die Bespitzelungsaffäre verwickelten Recherchedienst Network Deutschland noch am 14. Mai dieses Jahres 174.000 Euro überwiesen, sagte ein Telekom-Sprecher, es handele sich um ein Unternehmen, das auch „ganz normale Dienstleistungen“ für den Konzern ausführe und entsprechend bezahlt werde.
Wie es heißt, ist die Berliner Firma unter anderem auf die Analyse von Buchhaltungsdaten spezialisiert. Die von ihr beschäftigten Mathematiker entwickelten zum Beispiel Suchroutinen, um Auffälligkeiten in Abrechnungen zu entdecken. Das sei „normales Betrugsmanagement“, sagte ein Sachkenner. (AP)
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