Nachrichten Deutschland – Köhler stoppt Verbraucher-Informationsgesetz – Michael Fischer
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Köhler stoppt Verbraucher-Informationsgesetz

Michael Fischer

08.12.2006

Bundespräsident Horst Köhler. (AP Photo/Fritz Reiss)
Bundespräsident Horst Köhler. (AP Photo/Fritz Reiss)

Berlin – Wegen verfassungsrechtlicher Einwände hat Bundespräsident Horst Köhler das Verbraucherinformationsgesetz gestoppt. Er verweigerte seine Unterschrift am Freitag, weil er in der vorgesehenen Übertragung bestimmter Aufgaben an die Kommunen einen Verstoß gegen die Föderalismusreform sieht. Verbraucherminister Horst Seehofer kündigte eine Überarbeitung des Gesetzes an. Die Opposition warf der Koalition Dilettantismus und Arroganz vor.

Köhler stoppte zum zweiten Mal innerhalb von zwei Monaten ein Gesetz. Ende Oktober hatte bereits seine Unterschrift unter das Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung verweigert, weil er es für „evident verfassungswidrig“ hält.

Mit dem Verbraucherinformationsgesetz sollen die Menschen vor möglichen Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel geschützt werden. Kernpunkt ist das aktive Auskunftsrecht der Behörden. Die staatlichen Stellen sollen damit in die Lage versetzt werden, die Verbraucher bereits zu warnen, wenn der Verdacht besteht, dass von Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Auch soll der Kunde erfahren können, was die Behörden über ein bestimmtes Nahrungsmittelprodukt wissen.

Köhler schloss sich mit seiner Entscheidung den Bedenken mehrerer Länder an. Er bezog sich auf Artikel 84 des Grundgesetzes, der es dem Bund seit dem 1. September verbietet, den Gemeinden und Gemeindeverbänden per Gesetz Aufgaben zu übertragen. Mit dem Vollzug von Bundesgesetzen können die Gemeinden jetzt nur noch per Landesgesetz beauftragt werden. Gegen diese Regelung verstößt nach Auffassung Köhlers ein Paragraf aus dem Verbraucherinformationsgesetz, nach dem jeder Bürger Anspruch auf Informationen über verbraucherrelevante Daten der Gemeinden hat.

Der Bundespräsident machte aber klar, dass er eine rasche Änderung des Gesetzes für möglich hält. „Nach Auffassung des Bundespräsidenten kann den berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes sehr schnell durch die erneute Verabschiedung des Gesetzes ohne die verfassungsrechtlich unzulässige Aufgabenzuweisung Rechnung getragen werden.“

Auch Gemeindebund begrüßt Entscheidung

Seehofers Sprecherin Ulrike Hinrichs sagte, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sei von allen beteiligten Ressorts geprüft worden. „Es gab keine Bedenken.“ Man respektiere aber die Entscheidung des Bundespräsidenten. „Die Bundesregierung wird das Verbraucherinformationsgesetz erneut schnell auf den Weg bringen und die Einwände des Bundespräsidenten einbeziehen“, betonte Hinrichs.

Grüne und FDP kritisierten die große Koalition scharf. „Diese Regierung versemmelt alles, was dem Schutz der Menschen in diesem Lande dient“, erklärte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast. „Dahinter steckt eine Geringschätzung der Rechte der Bürger im Vergleich zu den Profitinteressen der Lobbys.“ FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen erklärte: „Nie war das Wächteramt des Bundespräsidenten so wichtig wie bei dieser Bundesregierung, die der Arroganz der Macht einen höheren Stellenwert einräumt als dem Grundgesetz.“

Auch der Städte- und Gemeindebund begrüßte die Entscheidung Köhlers. „Es muss endgültig Schluss damit sein, dass der Bund dem Bürger Ansprüche einräumt und Wohltaten verspricht, die am Ende die Kommunen bezahlen müssen“, hieß es in einer Erklärung.

Verweigerung der Unterschrift in acht von 6.300 Fällen

In der Regel ist die Ausfertigung von Gesetzen durch den Bundespräsidenten Formsache. Seit 1949 haben die Staatsoberhäupter in etwa 6.300 Fällen keine Einwände geltend gemacht. Nur acht Mal wurde die Unterschrift bisher verweigert.

(AP)

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