Finanzen - Aktuelle Nachrichten – Kontocheck hilft gegen Datenspione – Berrit Gräber
The Epoch Times - Deutschland

Aktuelle Nachrichten – Finanzen

Lastschriften rückholbar Kontocheck hilft gegen Datenspione

Berrit Gräber

11.03.2010

München (apn) Wer in den vergangenen Wochen aus heiterem Himmel einen Cent auf sein Konto gutgeschrieben bekam, sollte auf der Hut sein. Mithilfe der Mini-Überweisung könnten Betrüger Bankdaten ausspioniert haben, mahnen Bundesverbraucherministerium und Verbraucherzentrale Sachsen zur Vorsicht. Schlimmstenfalls folgten mehrere größere Abbuchungen.

„Das ist kein Massenphänomen“, sagt Ministeriumssprecherin Sandra Pabst zwar im Gespräch mit der Nachrichtenagentur DAPD. Es gebe offensichtlich erst ein paar Fälle in Deutschland, betont auch Thomas Schlüter, Sprecher des deutschen Bankenverbands (BdB). Trotzdem sollten Bankkunden wachsam sein und regelmäßig ihre Kontobewegungen checken. Auch andere Betrüger versuchen immer wieder, per Lastschrift abzuräumen.

Die Ein-Cent-Masche funktioniert den Angaben zufolge folgendermaßen: Datenspione überweisen einen Cent ins Blaue hinein, und zwar auf zufällig zusammengestellte Zahlenkombinationen bei Geldinstituten. Kommt das Geld nicht als Fehlbuchung zurück, sei klar: das Konto gibt es wirklich, erklärt Kay Görner, Finanzreferent der Verbraucherzentrale Sachsen. In den Wochen danach starte dann womöglich die Abbuchungswelle per Bankeinzug.

Nach Anruf Geld weg

Dazu müssen Betrüger nicht einmal den Namen des Kontoinhabers kennen. Außerdem prüft keine Bank bei den bundesweit jährlich über sieben Milliarden Lastschriften nach, ob tatsächlich in jedem Fall eine Einzugsermächtigung vorliegt oder nicht. Die Kontrolle der Kontobewegungen ist in erster Linie Sache des Bankkunden. Schaut er nicht regelmäßig nach, kann ihm die eine oder andere Abbuchung schon mal durch die Lappen gehen. Genau darauf setzen Betrüger.

Wie viele Bundesbürger bislang einen Cent auf dem Konto haben oder schon zu Schaden kamen, ist nicht bekannt. „Wir wissen von einer Handvoll Fälle und nehmen den Cent-Trick ernst, das ist keine Luftnummer“, betont Görner. Eine 85-jährige Rentnerin etwa habe vergangenen November den ominösen Cent auf dem Konto gehabt. Wochen später hätten Unbekannte ohne Autorisierung mehrere Beträge zwischen 50 und 90 Euro abgebucht. „Das hat sich auf eine ganze Monatsrente summiert“, berichtet Görner. Die Frau habe die Polizei eingeschaltet.

Aber nicht jede Ein-Cent-Gutschrift habe einen kriminellen Hintergrund, betont Görner. Hilfsorganisationen, Online-Zahldienste oder Banken selbst hätten diese Methode auch schon genutzt, um die Identität eines Spenders oder Kunden zu prüfen.

In vielen Bundesländern sind Verbraucherschützern noch keine Ein-Cent-Fälle zu Ohren gekommen. Dafür gebe es jede Menge andere unberechtigte Abbuchungen im Zusammenhang mit dubiosen Gewinnspielen, so die Erfahrung von Tatjana Halm, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Die Masche läuft meist so: Firmen rufen Verbraucher zu Hause an, verwickeln sie in Gespräche über Gewinne und Lotterien, fragen nach der Bankverbindung, damit der Erlös angeblich auch an die richtige Adresse kommt – und buchen Wochen später ungeniert ab.

„Schwunghafter Handel“ mit Kontodaten

„Mit so gewonnen Bankdaten wird sogar ein schwunghafter Handel getrieben“, warnt Fachfrau Halm. Es holten unter Umständen auch Firmen Geld vom Konto, mit denen der Betroffene nie etwas zu tun hatte.

Wie kann man Abbuchungs-Attacken abwehren? Es reicht nach Expertenansicht aus, regelmäßig, am besten wöchentlich, die Ein- und Ausgänge auf dem Konto zu kontrollieren. Hat man für eine Abbuchung keine Einzugsermächtigung erteilt, kann man ohne Angaben von Gründen Widerspruch einlegen und die Rückerstattung verlangen. Banken sind dafür finanziell in der Haftung. Für den Kunden ist der Service kostenfrei, wie Schlüter betont.

Allerdings gibt es die Geld-zurück-Chance nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag. Fristen müssen eingehalten werden. Mit der neuen europäischen Sepa-Abbuchung, die einige Banken Ende Oktober 2009 einführten, ist die Rückbuchung verkürzt, und zwar auf acht Wochen ab dem Buchungstag.

Bei der bisherigen Lastschrift, die einige Kreditinstitute nach wie vor anbieten, hat der Kunde mehr Zeit, nämlich bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss am Quartalsende. Im Betrugsfall muss die Bank bis zu 13 Monate ab Abbuchung haften. (AP)

 

Schlagworte

Webnews einstellen
 
Anzeige
Anzeige