Aktuelle Nachrichten – Unternehmen
17.03.2011
Düsseldorf – Die Kernkraftwerksbetreiber prüfen nach Medieninformationen rechtliche Schritte gegen die vorläufige Stilllegung der sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke (AKW). Deutschlands größter Energieversorger E.ON erwäge eine Klage gegen die entsprechende Verfügung des bayerischen Umweltministeriums, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagausgabe). Auch weitere Konzerne zögen juristische Schritte in Betracht.
Blieben die sieben Reaktoren dauerhaft abgeschaltet, könnte das Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen, schrieb die Zeitung unter Berufung auf die Unternehmen.
Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, den vorübergehenden Stillstand mit einem Paragrafen anzuordnen, der eigentlich der Gefahrenabwehr dienen soll. Nach Ansicht von E.ON-Kreisen sei diese Grundlage äußerst wacklig, berichtete das Blatt. Die Prüfung rechtlicher Schritte sei das Management seinen Aktionären angesichts eines Eingriffs in das Eigentum des Konzerns schuldig.
E.ON-Chef Johannes Teyssen hatte am Mittwochabend in Düsseldorf erklärt, er sehe keinen Sicherheitsgewinn durch die vorübergehende Abschaltung der sieben ältesten deutschen AKW. In seinen Augen handele es sich dabei eher um eine politische Aktivität angesichts der Ängste der Bürger. Gleichzeitig betonte Teyssen allerdings auch, angesichts der Katastrophe in Japan sei dies nicht die Zeit zum Schachern.
Der Konzern sei nicht auf Konfrontationskurs zur Bundesregierung, sagte ein Unternehmenssprecher am Donnerstag angesichts der Berichterstattung. Der Konzern arbeite im Gegenteil in dieser schwierigen Situation eng mit Berlin zusammen. "Rechtliche Themen stehen heute nicht im Vordergrund", sagte er.
Doch gibt es durchaus Signale, dass es noch zu einem Rechtsstreit um die Abschaltung kommen könnte. Dazu gehört nicht nur die Tatsache, dass E.ON zunächst den Reaktor Isar 1 freiwillig stilllegen wollte, dann aber doch auf eine schriftliche Anweisung wartete, die dem Konzern die Möglichkeit für rechtliche Schritte verschaffte.
Der Essener RWE-Konzern hatte bereits am Mittwoch angekündigt, er werde die Anordnung der Bundesregierung zur Abschaltung von Biblis A rechtlich prüfen. Das Unternehmen ließ dabei offen, ob es gegen eine endgültige Stilllegung des Reaktors klagen würde. "Das ist eine Frage, die derzeit nicht zur Diskussion steht", sagte der Kommunikationschef des Konzerns, Volker Heck, in einem Rundfunkinterview.
Auch ein EnBW-Sprecher erklärte am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd, das Unternehmen werden den Bescheid zur Abschaltung von Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 seinen Juristen zur Prüfung übergeben und danach über das weitere Vorgehen entscheiden. Dies sei das übliche Vorgehen, sagte der Sprecher.
(dapd)
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