Aktuelle Nachrichten – Reiseinformationen
13.08.2009
München – Wasserrationierung, Straßensperrungen und sogar Hotelschließungen: Die Waldbrände in Südeuropa können auch Urlauber hart treffen. Der ADAC hat einige wichtige Tipps zusammengestellt.
Ob eine Reise aufgrund der Waldbrände kostenlos storniert werden kann, hängt davon ab, wie stark das jeweilige Gebiet betroffen ist, wie die Verkehrsexperten erläutern. Aus rechtlicher Sicht sei ein Reiserücktritt gerechtfertigt, wenn ein höhere Gewalt vorliegt und die Reise dadurch erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Als Beispiel nennt der Autoclub den Fall, wenn man den Urlaubsort nicht mehr erreichen kann.
Die Wasserrationierung wegen einer Hitzewelle führe aber nicht dazu, dass der Urlauber die Reise kostenlos stornieren könne. Auch der Ausfall der Klimaanlagen in den Hotels rechtfertige keinen Rücktritt vom Vertrag, allenfalls eine Preisminderung. Zelte und Hausrat sind außerhalb Deutschlands nicht über die Hausratversicherung versichert. Ausgebrannte Wohnwagen, Wohnmobile oder Autos sind über die Teilkasko versichert. Wer eine Camping-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt sein Hab und Gut in der Regel ersetzt. (AP)
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