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Schlechte Kooperation Kritik an katholischer Kirche wegen Umgang mit Missbrauch

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11.03.2010

Frankfurt/Main (apn) Wegen des Umgangs mit Missbrauchsfällen ist neue Kritik an der katholischen Kirche laut geworden. Der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle rief die Kirche dazu auf, in Missbrauchsfällen künftig die Meldepflichten konsequent einzuhalten. Auch Justiz-Staatssekretär Max Stadler (FDP) kritisierte, dass die Strafverfolgung nicht immer rechtzeitig in die Wege geleitet worden sei.

„Wir haben leider erlebt, dass in der Vergangenheit kircheninterne Meldepflichten und die Vorschriften der Schulaufsicht, Straftatbestände sofort zu melden, bewusst unterlaufen wurden“, sagte der CSU-Politiker Spaenle der „Passauer Neuen Presse“.

In der Missbrauchsaffäre insgesamt gehe es ihm darum, „dass wir konsequent auf eine Null-Toleranz-Strategie setzen“, erklärte der Minister weiter. Trotz der „Häufung der Fälle in kirchlichen Einrichtungen“ warnte Spaenle vor „pauschalen Schuldzuweisungen gegenüber kirchlichen Mitarbeitern oder kirchlichen Trägern“.

Die Kultusministerkonferenz (KMK), deren Vorsitzender Spaenle derzeit ist, kündigte für kommende Woche die Schaffung einer Arbeitsgruppe an, die über Konsequenzen und Prävention von Missbrauchsfällen in schulischen Einrichtungen beraten soll.

Der FDP-Politiker Stadler verwies im ZDF-“Morgenmagazin“ darauf hin, dass in der Vergangenheit Missbrauchsfälle nicht ans Licht gekommen seien. Stadler äußerte die Hoffnung, dass die aktuelle Debatte auch eine präventive Wirkung habe. Diese ergebe sich jedoch auch aus einer Strafverfolgung – „und die ist in der Vergangenheit nicht rechtszeitig in die Wege geleitet worden“.

Zwei Runde Tische zum Thema Missbrauch

Stadler erklärte außerdem, dass es zum Thema Missbrauch zwei Runde Tische gebe, da auch zwei unterschiedliche Bereiche bearbeitet werden sollen: „Die Ministerinnen Schavan und Schröder wollen vor allem über Prävention sprechen. Bei uns geht es um juristische Fragen.“

Themen am Runden Tisch des Bundesjustizministeriums seien etwa die schnellere Durchsetzbarkeit des staatlichen Strafanspruches und die Möglichkeit einer Entschädigung für die Opfer. Das Justizministerium habe dazu den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, zu einem Gespräch für den 25. März eingeladen. Man habe die Erwartung, dass es zu dem Gespräch kommen werde, „auch wenn die Bischöfe bereits angekündigt haben, nur an dem anderen Runden Tisch teilnehmen zu wollen“.

Zur Verlängerung der Verjährungsfristen werde man sehr rasch eine Gesetzesvorlage unterbreiten. „Die Gesetze werden noch vor der Sommerpause von uns auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat müssen dann entscheiden“, sagte Stadler weiter.

Scholz fordert Erhöhung der Verjährungsfrist

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Olaf Scholz forderte eine Erhöhung der Regelverjährungsfrist für Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche auf 30 Jahre. Darüber hinaus bedürfe aber auch die strafrechtliche Verjährung einer Korrektur. „Angesichts der schweren seelischen Verletzung und Traumatisierung, die mit sexuellem Missbrauch einhergeht, halte ich eine Verjährungsfrist von 20 Jahren für richtig“, sagte er.

Auch die weit zurückliegenden Fälle müssten aufgeklärt werden, forderte Scholz. „Runde Tische genügen nicht. Erwogen werden muss die Einsetzung einer Untersuchungskommission, die das ganze Ausmaß von Missbrauch unabhängig ermittelt und hierüber öffentlich Bericht erstattet“, erklärte er. (AP)

 

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