Aktuelle Nachrichten – Europa
28.06.2009
Bern/Sevilla – Die beiden Uhrenstädte La Chaux-de-Fonds und Le Locle im Neuenburger Jura sind ins Welterbe der UNESCO aufgenommen worden. Die Schweiz besitzt damit zehn als UNESCO-Welterbe anerkannte Stätten. Die Kandidatur für die Aufnahme des Werks von Le Corbusier wurde dagegen auf nächstes Jahr verschoben.
La Chaux-de-Fonds und Le Locle seien einzigartige, aussergewöhnliche Zeugen der Städtebauentwicklung während der gesamten Zeit der Industrialisierung, teilte das Bundesamt für Kultur (BAK) am Samstag zur Aufnahme von La Chaux-de-Fonds und Le Locle in das Welterbe der UNESCO mit. Im frühen 19. Jahrhundert geplant sei eine Städtelandschaft entstanden, die Uhrenfirmen und Wohngebiete bewusst und eng miteinander verbunden habe. Aus zwei Dörfern auf 1.000 Meter Höhe seien innerhalb weniger Jahrzehnte zwei Industriestädte entstanden, zwei Weltzentren der Uhrenindustrie.
In La Chaux-de-Fonds und in Le Locle wurde die Aufnahme in die Liste des UNESCO-Welterbes am gestrigen Samstagabend mit Volksfesten gefeiert. Eine offizielle Feier wurde auf den kommenden 6. November angesetzt.
Die unter der Leitung Frankreichs ausgearbeitete und von der Schweiz mitgetragene Kandidatur zur Aufnahme des Werks von Le Corbusier ins UNESCO-Weltkulturerbe wurde dagegen auf nächstes Jahr verschoben. Der Vorschlag unfasst 21 Objekte des Architekten in Frankreich, der Schweiz, Argentinien, Belgien und Deutschland. Das Welterbekomitee verlange die Ergänzung des Dossiers mit wenigen zusätzlichen technischen Elementen. Das BAK, welches die Kandidatur für die Schweiz betreut, wird laut der Mitteilung in Zusammenarbeit mit den anderen Staaten die Ergänzungen vornehmen. In der Schweiz gehören die Maison Blanche und die Villa Schwob in La Chaux-de-Fonds, die Petite Maison in Corseaux und der Immeuble Clarte in Genf zur Serie von Werken, welche die Bedeutung von Le Corbusier für die moderne Architektur repräsentieren soll.
Die Eidgenossenschaft hatte die Kandidatur der „Stadtlandschaft Uhrenindustrie La Chaux-de-Fonds/Le Locle“ Ende 2007 eingereicht. Bisher umfasste die Liste des Welterbes neun schweizerische Stätte. Es sind dies die Altstadt von Bern, das Benediktinerinnenkloster St. Johann in Müstair (GR), der Stiftsbezirk St. Gallen, die drei Burgen sowie die Befestigungsmauern von Bellinzona, die Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn-Region, der Monte San Giorgio, die Weinbauterrassen des Lauvaux, die Rhätische Bahn in der Landschaft Albula/Bernina und die Tektonikarena Sardona.
Die Schweiz unterzeichnete die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt 1975. Wichtigstes Ziel ist der Schutz und die Erhaltung ausserordentlicher Kulturdenkmäler und einmaliger Naturphänomene, indem diese unter die Schirmherrschaft der ganzen Menschheit gestellt werden. (AP)
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