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Gerichtsurteil Lebenslange Haft für Eltern der verhungerten Jacqueline

Guido Rijkhoek

27.03.2009

Die Eltern der kleinen Jacqueline, Guido, links, und Judith H., verdecken sich beim Landgericht Marburg. Die Eltern der verhungerten 14 Monate alten Kleinkindes aus Nordhessen sind am 21. März 2009 vom Landgericht Gießen zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden. (AP Photo/Bernd Kammerer)
Die Eltern der kleinen Jacqueline, Guido, links, und Judith H., verdecken sich beim Landgericht Marburg. Die Eltern der verhungerten 14 Monate alten Kleinkindes aus Nordhessen sind am 21. März 2009 vom Landgericht Gießen zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden. (AP Photo/Bernd Kammerer)

Gießen – Im neu aufgerollten Prozess um den Hungertod der einjährigen Jacqueline sind die Eltern wegen Mordes durch Unterlassen zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Gießen stellte am Freitag fest, die Angeklagten hätten ihre Tochter absichtlich qualvoll verhungern und verdursten lassen. Im ersten Prozess in Marburg waren sie deutlich milder bestraft worden.

Beide hätten gegen grundlegende Elternpflichten verstoßen, sagte der Vorsitzende Richter Bruno Demel. Der Vater des Mädchens, Guido H., brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus und verbarg sein Gesicht in den Händen. Die Mutter, Judith H., nahm das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen und verbarg ihr Gesicht hinter ihren Haaren. Die Zuschauer nahmen die Entscheidung mit lautem Beifall auf.

„Kein Interesse mehr an dem Kind“

Demel sagte, ab Januar 2007 habe Judith H. das kleine Mädchen nur noch unzureichend mit Nahrung versorgt: „Die Angeklagte hatte kein Interesse mehr an dem Kind.“ In den folgenden Wochen sei die Mutter mehr und mehr dazu übergegangen, Jacqueline im Obergeschoss des Elternhauses sich selbst zu überlassen. Ein vorhandenes Babyphone habe sie immer häufiger ausgeschaltet, „weil sie das Geschrei nicht mehr hören wollte“.

Das Kind sei zum Schluss bis auf die Knochen abgemagert gewesen, sagte der Vorsitzende: „Die Angeklagte hat Jacqueline grausam getötet.“ Dem Vater sei entgegen seinen Beteuerungen klar gewesen, welches Drama sich in seinem Hause abspielte. Er habe die allmähliche Verschlechterung von Jacquelines Zustand sehen können, habe aber ein völliges Desinteresse am Zustand seiner Tochter an den Tag gelegt.

Verhalten auf „sittlich niedrigster Stufe“

Das Verhalten von Guido H. stehe auf „sittlich niedrigster Stufe“, betonte Demel. Jacqueline wog bei ihrem Tod am 24. März 2007 nur noch sechs Kilogramm.

Mit dem Urteil folgte das Landgericht Gießen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dagegen hatte die Verteidigung bei der Mutter auf Totschlag, beim Vater auf fahrlässige Tötung plädiert. Jacquelines Eltern seien permanent überfordert gewesen, erklärte der Anwalt der Mutter, Werner Momberg. Dass sie mit ihrer Untätigkeit Jacqueline in Gefahr brachten, sei den Eltern aber nicht klar gewesen. Momberg kündigte an, dass er Revision gegen das Urteil einlegen wird.

Im ersten Prozess vor dem Landgericht Marburg war die Mutter zu acht Jahren Haft wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener und ihr Ehemann zu drei Jahren und drei Monaten wegen Körperverletzung und fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte diese Entscheidung auf Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben und die Revision der Verteidigung verworfen. (AP)

 

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