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"Jihad" gegen den Westen Lebenslange Haftstrafe für Kofferbomber von Köln ist rechtskräftig

DAPD

20.01.2010

Karlsruhe (apn) Die lebenslange Haftstrafe für den in Deutschland verhafteten „Kofferbomber von Köln“ ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die Revision des 25-jährigen libanesischen Studenten. Sein 20-jähriger Mittäter war zuvor bereits im Libanon zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte den 25-Jährigen am 9. Dezember 2008 nach knapp einjähriger Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes und versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte und sein Mittäter, ein ebenfalls in Deutschland studierender, zur Tatzeit 20-jähriger Libanese, hatten dem Urteil zufolge im Juli 2006 auf dem Kölner Hauptbahnhof in zwei Regionalzügen Kofferbomben deponiert, um möglichst viele Zuginsassen zu töten. Die aufwendig hergestellten Sprengsätze seien nur wegen eines Konstruktionsfehlers nicht detoniert.

Vergeltung für Mohammed-Karikaturen

Die Täter wollten dem Urteil zufolge mit dem Anschlag Vergeltung für die Veröffentlichung der sogenannten Mohammed-Karikaturen in einer dänischen Zeitung sowie in zwei deutschen Tageszeitungen zu üben. Außerdem hätten die radikal-islamistisch eingestellten Täter damit selbst aktiv am „globalen Jihad gegen den Westen“ teilnehmen wollen.

Die Täter flüchteten unmittelbar nach der Tat in ihr Heimatland. Doch kehrte der 25-Jähre wenige Tage später nach Deutschland zurück, wo er im August festgenommen wurde.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 3 StR 327/09) (AP)

 

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