Berlin - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beschäftigt sich seit Mittwoch mit der Klage der letzten Bewohner des Lausitzdorfes Horno gegen die geplante Abbaggerung für einen Braunkohletagebau. Der 71-jährige Werner Domain und seine 66-jährige Frau Ursula haben gegen die Zwangsenteignung ihres Grundstückes für den Tagebau Jänschwalde geklagt. Sie wollen den Energiekonzern Vattenfall dazu bringen, ihr Anwesen indem ansonsten bereits völlig umgesiedelten Ort stehen zu lassen.
Domains Rechtsanwalt Dirk Teßmer hält das Bundesberggesetz und die darauf basierende Enteignung für verfassungswidrig. Vattenfall habe nicht ausreichend geprüft, ob es möglich sei, das Grundstück in dem am Rand des Tagebaugebietes liegenden Horno zu umfahren, erklärte er. Dabei müsste der Konzern auf etwa 22 Millionen Tonnen Kohle verzichten. Teßmer sagte, der Betrieb des nahen Kraftwerkes Jänschwalde und die Stromversorgung der Region seien dadurch nicht gefährdet.
Vattenfall-Anwalt Bernd Dammert argumentierte dagegen, es sei nicht wirtschaftlich, die Braunkohlebagger das Haus mitsamt Obstgarten umfahren zu lassen. Im Kraftwerk Jänschwalde werde dann bis zum geplanten Ende des Tagebaus im Jahr 2019 eine ganze Jahresproduktion Strom wegfallen. Die Enteignung sei verfassungsrechtlich zulässig, weil die Energieversorgung dem Gemeinwohl diene, sagte Dammert. Das Brandenburger Landesbergbauamt, das die Enteignung verfügt hatte, schloss sich dem an.
Klägeranwalt Teßmer verlangte außerdem, dass für die Fortsetzung des bereits 1974 in der DDR begonnenen Bergbaus ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß europäischem Recht durchgeführt werde. Die letzte Genehmigung für den Kohleabbau sei bis 1990 befristet gewesen, danach habe es nur noch Auflagen gegeben, sagte er. Teßmer beantragte, dazu den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um eine Vorab-Entscheidung zu bitten.
Dagegen argumentierte Vattenfall-Anwalt Dammert, der Tagebau sei nie unterbrochen worden. Weil in der DDR das EU-Recht nicht gegolten habe, müsse folglich auch jetzt nicht auf Umweltverträglichkeit geprüft werden.
Bagger stehen 50 Meter vor Grundstücksgrenze
Die Einwohner Hornos hatten sich nach der Wiedervereinigung jahrelang gegen die schon in der DDR geplante Abbaggerung ihres Ortes gewährt. Nachdem sie jedoch auch vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlegen waren, zogen vor zwei Jahren alle bis auf das Ehepaar Domain in vom Bergbauunternehmen bezahlte neue Häuser am Rande der nahen Stadt Forst.
Domain, der in seinem 1907 errichteten Haus aufwuchs, klagte nach der Enteignung erneut. Vor dem Verwaltungsgericht Cottbus war er bereits unterlegen. Mittlerweile stehen die riesigen Bagger 50 Meter vor der Grundstücksgrenze der Domains. Seit Mitte Oktober ruht dort nach Angaben Vattenfalls die Arbeit, um den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht zu unterschreiten.
Die Verhandlung sollte am Nachmittag fortgesetzt werden. Möglicherweise werden die Richter noch am Mittwoch eine Entscheidung verkünden, wie eine Justizsprecherin sagte.
Aktivisten der Umweltschutzorganisation Robin Wood versuchten während der Verhandlung am Gerichtsgebäude neben dem Berliner Bahnhof Zoo ein Protestplakat anzubringen, wurden aber von der Polizei daran gehindert. Auf Flugblättern forderten sie ein «Ende der klimaschädlichen Braunkohleverstromung». (AP)
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