Aktuelle Nachrichten – Auto + Verkehr
30.07.2012
Foto: Sean Gallup/Getty Images
Berlin – Genau 1.135 Kilometer vierspuriger Bundesstraßen gehören ab Mittwoch (1. August) auch zum mautpflichtigen Fernstraßennetz der Bundesrepublik. Damit müssen Betreiber von Lastwagen mit mehr als zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auch auf diesen Straßen die Lkw-Maut zahlen. Sie ist nach Schadstoffklasse und Achsenzahl gestaffelt und beträgt durchschnittlich 17 Cent pro Kilometer.
Um die mautpflichtigen Laster zu erfassen, verzichtet der Betreiber Toll Collect auf die an Autobahnen üblichen Brücken, sondern vertraut auf die mobilen Erfassungsgeräte der Bundesanstalt für Güterverkehr beziehungsweise die mehr als 700.000 Borderfassungsgeräte (On-Board-Units, OBUs) in den Lastern. In diese wurden in den vergangenen Wochen die Daten für die Netzerweiterung eingespeist, so dass es keines Werkstattaufenthalts bedarf, damit auch die Bundesstraßen-Maut automatisch abgerechnet wird.
Die Erweiterung soll dem Bundeshaushalt zusätzliche Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr einbringen. Insgesamt betragen die jährlichen Mauteinnahmen derzeit mehr als 4,5 Milliarden Euro.
Bisher galt die Maut in Deutschland nur auf fast allen 12.800 Kilometern des Autobahnnetzes. Umstellen müssen sich vor allem Unternehmen, die bisher nur im Nahverkehr mit mehr als zwölf Tonnen schweren Lastwagen unterwegs waren, etwa Baufahrzeuge. Wie viele Fahrzeuge davon betroffen sind, ist bisher nicht bekannt. Der Mautbetreiber Toll Collect empfiehlt ihnen, die automatischen Erfassungsgeräte für die Straßengebühr einbauen zu lassen.
Die neuen Abschnitte müssen nicht als mautpflichtig gekennzeichnet sein. Das hat Kritik von Spediteuren hervorgerufen. Kritik an der Mautausweitung wurde in Gemeinden laut, die am Rande der neu erfassten Strecken liegen. Sie befürchteten Ausweichverkehr durch ihre Gemeindestraßen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) erklärte aber, dazu gebe es nach den bisherigen Erfahrungen keinen Grund, weil das Ausweichen sich in der Regel betriebswirtschaftlich nicht lohne. (dapd)
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