Aktuelle Nachrichten – Energie
31.01.2008
Marburg – Die mittelhessische Stadt Marburg will die Installation solarthermischer Anlagen auf den Dächern von Neu- und Anbauten vorschreiben. Auch bei Dachsanierungen soll der Einbau von Solartechnik in Zukunft verpflichtend sein, wie Bürgermeister Franz Kahle (Bündnis90/Die Grünen) der AP am Donnerstag sagte. Nach seinen Angaben ist Marburg die bundesweit erste Stadt, die eine solche Verpflichtung einführen will.
Der Plan betreffe pro Jahr etwa 500 Neubauten sowie eine größere Zahl nicht genehmigungspflichtiger Bauprojekte. Der Entwurf der so genannten Solarsatzung wurde am Mittwochabend der Öffentlichkeit präsentiert.
„Grundsätzlich wollen wir verhindern, dass ein neues Dach ohne Solaranlage installiert wird“, betonte Bürgermeister Franz Kahle. Der Satzungsentwurf sieht allerdings Ausnahmen vor: So soll die Solarpflicht wegfallen, wenn der Wärmebedarf des Gebäudes überwiegend mit Nah- und Fernwärmeversorgung, Kraft-Wärme-Kopplung oder Erneuerbaren Energien gedeckt wird. Auch, wenn der überwiegende Wärmebedarf mit nicht-fossilen Brennstoffen gedeckt wird, ist die Pflicht aus Sicht der Stadt erfüllt.
Eine besondere Vorschrift plant die Verwaltung für die vielen denkmalgeschützten Häuser Marburgs: Wenn das Dach eines historischen Gebäudes saniert wird, sollen die Solaranlagen „unauffällig in die Dachhaut oder Fassade integriert werden“.
Ein Verstoß gegen die Solarpflicht soll als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro geahndet werden können, wie aus dem Entwurf hervorgeht. „In Zusammenarbeit mit unseren Heizungsbauern und Dachdeckern wollen wir einen Verfahren entwickeln, mit dem wir die Einhaltung der Solarsatzung stichprobenartig kontrollieren können“, betonte Kahle. Nach seinen Worten soll die überarbeitete Fassung der Solarsatzung im März oder April in das Stadtparlament eingebracht werden und umgehend in Kraft treten.
Mit der geplanten Solarpflicht geht die Stadt Marburg noch über das bundesweit erste Wärmegesetz hinaus, das im November in Baden-Württemberg verabschiedet worden war. Dieses schreibt vor, dass der jährliche Wärmebedarf von Neubauten, die ab kommenden April 2008 beantragt werden, zu mindestens 20 Prozent aus regenerativen Quellen wie Sonnenenergie, Erdwärme und Wärmepumpen oder Biomasse gedeckt werden muss.
Auch die Bundesregierung will, dass Häuslebauer die Nutzung von Ökowärme ab 2009 mit einplanen. Soll Solarwärme genutzt werden, müssen je Quadratmeter Wohnfläche mindestens 0,04 Quadratmeter Sonnenkollektoren installiert werden. (AP)
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