Aktuelle Nachrichten – Europa
26.11.2008
Bern – Mediziner müssen künftig an den Universitäten eine eidgenössische Prüfung absolvieren. Der Bundesrat hat am Mittwoch den Inhalt, die Form und Bewertung der Prüfungen geregelt, wie das Eidgenössische Departement des Innern, EDI, mitteilte. Er will damit für die ganze Schweiz ein einheitliches, international anerkanntes und hochstehendes Niveau in der Medizinalausbildung sicherstellen. Das Bestehen der neuen eidgenössischen Prüfung ist Voraussetzung für das eidgenössische Diplom, das bei drei der fünf universitären Medizinalberufe zur selbständigen Berufsausübung berechtigt. In Humanmedizin und Chiropraktik ist es Voraussetzung für die Weiterbildung, die für die selbständige Berufsausübung obligatorisch ist. Der Bundesrat hat in der Prüfungsverordnung auch die Zuständigkeiten für die verschiedenen Aufgaben geregelt sowie das Prüfungsverfahren, die Prüfungsgebühren und die Entschädigung für die Expertinnen und Experten. In der Chiropraktik werden die ersten eidgenössischen Prüfungen bereits Anfang 2009 durchgeführt, in den anderen universitären Medizinalberufen erst ab Mitte 2011. (AP)
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