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Berlin (apn) Mit Änderungen am Bafög-Gesetz und der Einführung eines neues Stipendienprogramms baut die Bundesregierung die Studienfinanzierung aus. Studierende können künftig durch Stipendien in Höhe von 300 Euro monatlich nach Begabung und Leistung einkommensunabhängig gefördert werden, wie Bundesbildungsministerin Annette Schavan am Mittwoch in Berlin erklärte. Beim Bafög steige der Förderungshöchstsatz auf 670 Euro monatlich. Zuvor hatte das Kabinett grünes Licht gegeben.
„Jeder junge Mensch soll sich darauf verlassen können, dass seine Entscheidung für eine gute Bildung nicht an finanziellen Hürden scheitert und dass sich besonderes Engagement in der Ausbildung lohnt und honoriert wird“, sagte Schavan. „Ein bedarfsgerechtes Bafög und ein leistungsabhängiges Stipendium sind dabei die Kernelemente einer modernen Studienfinanzierung, die sich gegenseitig ergänzen“, erklärte die CDU-Politikerin.
Zum Beginn des kommenden Wintersemesters steigen die Einkommensfreibeträge im Bafög um drei und die Bedarfssätze um zwei Prozent. Außerdem soll der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende komplett pauschaliert werden, der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen, ECTS, erbracht werden.
Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die Bafög-Altersgrenze flexibler: Für Bachelor-Absolventen, die nach ihrem Abschluss erst einmal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein Masterstudium beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt. Schließlich werden im Bafög künftig alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden gleich behandelt.
http://www.bmbf.de/de/14295.php
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