Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern bei der Kleintierhaltung gestärkt. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil dürfen Bewohner Kleintiere wie Hamster und Schildkröten auch ohne Zustimmung des Vermieters halten. Die häufig verwendete Klausel, wonach nur Ziervögel und Zierfische nicht genehmigungspflichtig sind, wurde für unwirksam erklärt. Die Vereinbarung in den Formularmietverträgen benachteilige die Mieter unangemessen, urteilten die Karlsruher Richter. Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung.
In der Begründung hieß es, Kleintiere, die in Käfigen und Behältern untergebracht seien, gehörten zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Das Urteil hat nun zur Folge, dass die entsprechende Klausel zur Tierhaltung nun komplett entfällt. Damit ist aber die Anschaffung von Hunden oder Katzen nicht automatisch möglich geworden.
Vielmehr müssen Mieter, die nun keine wirksame Regelung über die Tierhaltung mehr haben, mit dem Vermieter über die Anschaffung größerer Haustiere verhandeln. Der BGH betonte in seinem Urteil, dass es hier keine schematische Lösung gebe. Bei größeren Haustieren müsse vielmehr das Interesse des Mieters, des Vermieters und der übrigen Beteiligten gegeneinander abgewogen werden.
Auch der Ausgangsfall des Urteils ist noch nicht entschieden: Ein Paar wollte zehn Jahre nach Einzug in die Mietwohnung zwei Katzen anschaffen. Da laut Vertrag nur Vögel und Zierfische ohne Genehmigung gehalten werden durften, erfragten die Mieter die Zustimmung des Vermieters. Der lehnte ohne nähere Begründung ab. Da der BGH nun den Fall zum Anlass nahm, die gesamte Vereinbarung über die Tierhaltung zu kippen, hat das Ehepaar keine gültige Regelung zu diesem Thema mehr.
Die Mieter müssen nun den Rechtsstreit über die Katzen vor dem Landgericht Krefeld fortsetzen, an das der Fall zurückverwiesen wurde. Das Landgericht muss nun die Interessen der Mieter und des Vermieters prüfen und dann über die Katzenhaltung im Einzelfall entscheiden.
Bei neuen Mietverträgen muss die Kleintierhaltung auf jeden Fall erlaubt werden. Ob die Haltung von Hunden oder Katzen in Zukunft von der Zustimmung des Vermieters abhängt oder der nur in begründeten Fällen die Anschaffung größerer Tiere ablehnen darf, ist weiterhin offen.
Der Deutsche Mieterbund hält die Entscheidung für richtig. Betroffene Mieter, die zugleich Tierhalter sind, müssten sich aber keine Sorgen machen: „Für sie ändert sich nichts“, sagte Mieterbundssprecher Ulrich Ropertz auf AP-Anfrage. Wer eine solche Klausel im Vertrag stehen habe, werde nun behandelt wie jemand ohne entsprechende Regelungen. Und wenn bereits seit längerem ein Tier gehalten werde, könne der Vermieter nun nicht grundlos seine Meinung ändern.
Wer sich in Zukunft ein Tier anschaffen wolle, müsse mit dem Vermieter sprechen. Dieser habe dann aber triftige Gründe zu nennen, warum er etwas dagegen haben könnte.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 340/06) (AP)
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