Aktuelle Nachrichten – Wohnen
14.08.2009
Berlin – Ein Mieter muss Beschädigungen des Fußbodens dem Vermieter melden, damit dieser die Mängel beseitigen kann. Unterlässt der Mieter dies, kann er keinen Schadenersatz beim Eigentümer geltend machen, wenn es zu einem Unfall kommt.
Auf diesen Zusammenhang weist der Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkassen unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf hin. Zeigt der Mieter ihm bekannte Mängel nicht an, werden ihm demnach nicht nur Gewährleistungsansprüche versagt, er macht sich darüber hinaus gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig.
(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Düsseldorf I-24 U44/08) (AP)
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