Aktuelle Nachrichten – Unternehmen
30.01.2008
Brüssel – Der Energiekonzern E.ON soll wegen Behinderung wettbewerbsrechtlicher Ermittlungen 38 Millionen Euro Strafe an die EU zahlen. Die EU-Kommission warf E.ON am Mittwoch vor, nach einer Durchsuchung von Geschäftsräumen des Konzerns im Mai 2006 sei ein von den Ermittlern angebrachtes Siegel aufgebrochen worden. In dem versiegelten Raum hätten sich von den Wettbewerbshütern zusammengetragene Unterlagen befunden. Es handele sich um den ersten Fall dieser Art bei Kommissionsermittlungen, teilte die Brüsseler Behörde mit.
„Die Kommission kann und will solche Verstöße nicht hinnehmen“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in einer Pressemitteilung. Sie warf E.ON vor, der Konzern habe versucht, „das Vorgehen der Kommission gegen Kartelle und andere wettbewebsschädigende Praktiken zu untergraben“. Mit der Durchsuchung der E.ON-Büros im Mai 2006 war die EU-Kommission Hinweisen auf Wetttbewerbsverstöße auf den deutschen Energiemärkten nachgegangen. Im vergangenen Juli eröffnete sie dann wegen Verdachts auf unzulässige Marktabsprachen ein Kartellverfahren gegen E.ON und Gaz de France.
Das Siegel bestand nach Angaben der EU-Kommission aus einer speziellen Plastikfolie. Diese reiße nicht, wenn sie jemand zu entfernen versuche, sondern auf ihrer Oberfläche erscheine dann an mehreren Stellen der Schriftzug „Void“ (Englisch für „nichtig“).
E.ON wies nach Angaben der EU-Kommission den Vorwurf des Siegelbruchs zurück. Die von dem Unternehmen vorgebrachten Erklärungen für die Beschädigung der Folie seien jedoch auch nach Auffassung externer Gutachter nicht stichhaltig, erklärte die Brüsseler Behörde. E.ON habe vorgebracht, das Erscheinen des Schriftzugs „Void“ könnte auf Schwingungen, auf die Einwirkung eines scharfen Reinigungsmittels, eine altersbedingte Vorbeschädigung des Siegels oder hohe Luftfeuchtigkeit zurückzuführen sein. Sowohl der Hersteller des Siegels als auch ein unabhängiger Sachverständiger hätten jedoch bestätigt, dass sich der Zustand des Siegels am Morgen des 30. Mai nur auf den Versuch, es zu entfernen, zurückführen lasse.
E.ON kann gegen die Geldbuße Widerspruch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einlegen. (AP)
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