Nachrichten Deutschland – Missbrauch soll künftig später verjähren – Matthias Armborst
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Sexueller Missbrauch Missbrauch soll künftig später verjähren

Matthias Armborst

08.03.2010

Frankfurt/Main (apn) Angesichts immer weiterer Fälle von teilweise massenhaftem sexuellem Missbrauch fordern Politiker und Wissenschaftler längere Verjährungsfristen. Bundesbildungsministerin Annette Schavan, CDU, sagte in der „Passauer Neuen Presse“, eine spätere Verjährung sei schon deshalb sinnvoll, weil „über Missbrauch erst nach vielen Jahren gesprochen wird“ und die Täter sonst womöglich straffrei blieben.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist nach den Worten ihres Sprechers Anders Merzlufft offen für Änderungen bei der zivilrechtlichen, aber skeptisch bei der strafrechtlichen Verjährung. Opfer zurückliegender Verbrechen könnten von Gesetzesänderungen wohl nicht profitieren: Bei Missbrauchsfällen sei eine rückwirkende Änderung der Verjährung nicht möglich.

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, Kanzlerin Angela Merkel habe Ende Februar „deutliche Worte“ zum Thema Missbrauch gefunden. Zum Thema Verjährungsfristen sagte er, derzeit laufe eine „sehr anspruchsvolle rechtpolitische Diskussion“ über Verjährung und Vorbeugung.

Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer forderte eine 30-jährige Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch. Die Taten an Kindern könnten oft erst sehr viel später verfolgt werden. Die dreijährige Verjährung im Zivilrecht sei lächerlich, sagte die bayerische Justizministerin Beate Merk, eine schnelle Korrektur sei unbedingt nötig. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe sagte, seine Partei stehe Vorschlägen offen gegenüber, „die auf eine Verlängerung der Verjährungsfristen hinauslaufen“. SPD-Bundesvorstandsmitglied Ralf Stegner sagte im „Hamburger Abendblatt“, die Verjährungsfristen sollten überprüft werden.

Bis ins Alter mit Therapiekosten belastet

Eine längere zivilrechtliche Verjährungsfrist verlangte der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer. Nur so könne Schadenersatz gewährleistet werden. Die Opfer würden oft bis ins Alter mit Therapiekosten belastet und blieben auf diesen sitzen, weil der Täter nicht mehr belangt werden könne, sagte Pfeiffer der Nachrichtenagentur DAPD.

Skeptisch zeigte sich Pfeiffers Kollege Rudolf Egg im Mitteldeutschen Rundfunk bezüglich längerer Verjährungsfristen im Strafrecht. Die Beweisbarkeit von Vorwürfen werde nicht größer, wenn man die Verjährungsfristen verlängere. Es drohten „sehr lange und sehr zähe Prozesse, an deren Ende dann doch ein Freispruch steht, weil es sich nach so langer Zeit nicht mehr beweisen lässt.“ Zumindest strafrechtlich würden die Opfer von verschärften Verjährungsfristen wohl „nicht mehr sehr viel“ haben.

Lehrerverband will 16 Sonderbeauftragte

Der Deutsche Lehrerverband forderte die Ernennung von Sonderbeauftragten durch alle Kultusminister. Die 16 neuen Sonderbeauftragten sollten Hinweisen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Schulaufsicht zügig nachgehen, sagte Verbandspräsident Josef Kraus in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Außerdem forderte er ein „Sondertreffen der Kultusministerkonferenz noch im März, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen zu beschließen“. Bis zur nächsten planmäßigen Konferenz Ende Mai dürfe man nicht warten.

Vor übereilten Beschlüssen warnte der Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger. „Wir dürfen nicht alle 42.000 Schulen in Deutschland unter Generalverdacht stellen“, sagte er im ZDF. Zwar könne an jeder Schule so ein Fall vorkommen, es gebe aber „bestimmte Umfelder, wo entsprechend veranlagte Lehrer Gelegenheit haben, mit Schülern allein zu sein, etwa Internate oder auch Ganztagsschulen, wo dann das Gefahrenpotential größer ist“. Man müsse nun überlegen, ob man nicht bereits zu Beginn des Lehramtstudiums Untersuchungen durchführe. (AP)

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