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Kennzeichnungspflicht für Tiere Mit Katzen und Hunden ins Ausland reisen

DAPD

09.07.2008

(AP Photo/Journal Times, Scott Anderson)
(AP Photo/Journal Times, Scott Anderson)

München – Hund und Katze benötigen bei Auslandsreisen entweder eine Tätowierung im Ohr oder einen implantierten Mikrochip. Der Verein „Aktion Tier“ weist daraufhin, dass die Tätowierung nur bis Juni 2011 für Auslandsreisen ausreicht. Danach ist der Mikrochip Pflicht. Reisefreudige Tierhalter sollten daher bei jungen Hunden und Katzen den Chip zur Kennzeichnung wählen.

Der Chip wird vom Tierarzt unter die Haut gespritzt. Hund und Katze müssen dafür nicht einmal betäubt werden. Tierärzte, Tierheime, Zöllner und Polizeidienststellen verfügen über Geräte, mit denen sie die Informationen auf den Chips lesen können. Bei Katzen kann eine zusätzliche Tätowierung im Ohr von Nutzen sein. Viele Katzen bedienen sich gern an fremden Futternäpfen. Die Tätowierung zeigt dann, dass der vermeintlich herrenlose Gast bereits Besitzer hat. Chip und Tätowierung kosten jeweils rund 25 Euro, wie der Verein berichtet. (AP)

 

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