Verbraucherschutz - Aktuelle Nachrichten – Nach einem Todesfall warten auf Angehörige viele Formalitäten – Daniel Rademacher
The Epoch Times - Deutschland

Aktuelle Nachrichten – Verbraucherschutz

Nach einem Todesfall warten auf Angehörige viele Formalitäten

Daniel Rademacher

22.11.2007

Frankfurt/Main – Menschen, die einen nahen Angehörigen verlieren, stehen oft vor einer Reihe von Problemen: Zur Trauer kommen Sorgen über die anstehenden Formalitäten und viele konkrete Fragen, was nun in welcher Reihenfolge bis zur Beerdigung zu erledigen ist. Fachleuten wie denen der Verbraucherzentralen begegnen solche Probleme immer wieder. Ihrer Erfahrung nach spielt das Thema Tod zu Lebzeiten kaum eine Rolle, was die Unsicherheit bei diesem Thema mit erklärt.

So lautet ein erster Rat häufig, mit den Angehörigen stets offen über den Tod zu sprechen, damit man bei einem Todesfall darüber Bescheid weiß, welche Wünsche der Verstorbene hatte und das Begräbnis entsprechend gestalten kann.

Grundsätzlich ist für die Bestattung eines Menschen nach den gesetzlichen Vorschriften der „nächste geschäftsfähige Angehörige“ zuständig – Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister oder sonstige Sorgeberechtigte. Häufig wissen das aber viele Menschen nicht.

Die meisten organisatorischen Aufgaben von Behördengängen, über den Druck der Trauerkarten bis hin zum Arrangement der Trauerfeierlichkeiten können Angehörige vom Bestattungsunternehmen erledigen lassen. Die Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass jede einzelne Leistung auch bezahlt werden muss. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass neben den Gebühren für das Bestattungsunternehmen noch zusätzliche Kosten einzuplanen seien, etwa Friedhofsgebühren oder solche für die Grabpflege.

Deswegen sollte man trotz der emotionalen Belastung einen Kostenvergleich anstellen, wobei die Verbraucherzentralen behilflich sein können. In jedem Fall sollte man mit dem Bestatter einen Kostenvoranschlag vereinbaren und den nach der Bestattung mit der Rechnung vergleichen. Manche Dinge wie Behördengänge kann man auch selbst übernehmen.

Zwar hängt die Höhe der Kosten nach Einschätzung der Experten von vielen Faktoren ab, doch auch eine vergleichsweise günstige Bestattung dürfte mindestens 2.000 Euro kosten. Vorsicht ist nach ihren Erfahrungen bei vermeintlichen Billig-Angeboten geboten. Denn meistens gebe es noch Folgekosten.

Für die Planung der Bestattung müssen zwingend Totenschein und Sterbeurkunde vorliegen. Der Totenschein wird vom Arzt ausgestellt. Er ist die Voraussetzung für die Sterbeurkunde, die bei dem Standesamt zu beantragen ist, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist. Wenn also ein Angehöriger etwa im Krankenhaus eines anderen Ortes verstorben ist, ist auch die dortige Behörde zuständig. Je nach Familienstand des Verstorbenen sind neben dem Totenschein weitere Unterlagen mitzubringen – unter anderem etwa der Personalausweis.

Die Sterbeurkunde ist für andere Formalitäten – zum Beispiel Kontenauflösungen – oder zur Vorlage bei der Friedhofsverwaltung oder der Rentenversicherung nötig und wird in der Regel auch mehrfach ausgestellt. Erst nach Erledigung dieser Formalitäten kann die Frage geklärt werden, wo die Bestattung stattfinden und welche Form sie haben soll.

Dabei besteht grundsätzlich Wahlfreiheit. Allerdings kann es regional Ausnahmen geben, die im Einzelfall abgeklärt werden müssen. Gleiches gilt für Sonderformen der Bestattung wie das Verstreuen der Asche auf eine Friedhofswiese oder eine Seebestattung.

Viele einzelne Dinge zu regeln

Nach der Überführung des Verstorbenen gilt es, mit der Friedhofsverwaltung den Termin der Bestattung zu vereinbaren und mit einem Pfarrer oder Trauerredner in Kontakt zu treten.

Sobald alle Termine feststehen, können die Totenbriefe in Auftrag gegeben werden – sei es über das Bestattungsinstitut oder direkt bei der Druckerei. Gleiches gilt für die Traueranzeige. Häufig gibt es Formulierungshilfen oder Beispielexemplare, die die Auswahl erleichtern. Bei den Briefen sollte darauf geachtet werden, dass sicherheitshalber ein paar mehr Exemplare gedruckt werden.

Schließlich sind auch nach der Beerdigung in der Regel noch zahlreiche Dinge zu beachten: Kündigung von Versicherungen, Auflösung des Mietvertrags, Benachrichtigung der Rentenstelle, Regelung der Bankgeschäfte, Übergabe des Testaments an das Nachlassgericht und Überprüfung von Verträgen.

Die Verbraucherzentralen haben einen eigenen Ratgeber zum Thema herausgegeben. Er trägt den Titel „Was tun, wenn jemand stirbt?“ und ist für 7,80 Euro erhältlich. Er kann auch im Internet unter vz-ratgeber.de zuzüglich Versandkosten bestellt werden.

http://www.vz-nrw.de

http://www.vz-ratgeber.de (AP)

 

Hier können Sie sich im Newsletter eintragen.

Folgen Sie uns auf Facebook , Twitter und Google+.

Schlagworte

 
Anzeige
Anzeige