Aktuelle Nachrichten – Umwelt
21.07.2009
Berlin – Selbst in Staatsforsten mit ihrer Vorbildfunktion kommt nach Ansicht des BUND der Natur- und Artenschutz zu kurz. Die Waldwirtschaft genüge noch nicht einmal den gesetzlichen Anforderungen, kritisierte der Vorsitzende des Bundes Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Hubert Weiger, am Dienstag in Berlin. Als Beleg legte der Verband erstmals ein „Schwarzbuch Wald“ vor. In 15 Fällen aus elf Bundesländern werden darin Missstände in öffentlichen Wäldern dokumentiert.
In Deutschland sind die Wälder inzwischen auf ein Drittel der Landesfläche zurückgedrängt. Die meisten der ursprünglichen Laubwälder wurden in Nadelholzforste umgewandelt. Rund die Hälfte der Wälder ist Privateigentum. Die Schutzgebiete liegen aber vorrangig im öffentlichen Wald.
Dort fanden die BUND-Umweltschützer Verstöße gegen nationale und europäische Naturschutzgesetze und -richtlinien wie Kahlschläge, Fällungen wertvoller Altbaumbestände und Bodenschäden. Mehrfach sei auch die Brut besonders geschützter Arten zerstört worden. Verheerende Eingriffe würden oftmals mit der Pflicht zur Sicherung des Verkehrs begründet.
So wurde im Staatswald des Landkreises Cuxhaven eine etwa drei Fußballfelder große Fläche mit 225-jährigen Buchen und Eichen radikal abgeholzt. Das Kahlschlaggebiet war bereits als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Es stand nur noch die rechtsverbindliche Erklärung aus.
Die Forstverwaltung erklärte laut BUND, der Bestand hätte genutzt werden müssen, da beginnende Kernfäule festgestellt worden sei. Auch habe sich wegen Wildverbisses der Bestand nicht von selbst verjüngt und habe neu angepflanzt werden müssen. Vertrieben wurde der seltene Mittelspecht, der das Gebiet gerade wieder besiedelt hatte.
Im Staatswald Regensburg wurden mit der Begründung, der Verkehr müsse gesichert werden, Hangbereiche bis in 150 Meter Entfernung oberhalb einer Straße abgeholzt. Im Landkreis Dahme-Spreewald verfrachtete der Fahrer eines Forstunternehmens 1.200 Kubikmeter gefälltes Holz in eine streng geschützte Kernzone. Dort sind eigentlich keine forstlichen Maßnahmen erlaubt. Das Betreten ist nur für wissenschaftliche Zwecke oder mit Ausnahmegenehmigung erlaubt, die aber nicht vorlag.
„Der Stopp des Artensterbens ist eine der dringlichsten Aufgaben unserer Zeit“, erklärte Weiger. Zum Schutz der Artenvielfalt sei es dringend erforderlich, fünf Prozent der Waldfläche als Naturwaldreservate oder Kernzonen von Großschutzbieten vollständig aus der Nutzung zu nehmen. Derzeit seien lediglich 0,5 Prozent der Wälder frei von jeder forstlichen Nutzung.
Die schwarz-rote Regierungskoalition habe es versäumt, das Bundeswaldgesetz zu novellieren, kritisierte Weiger. Dies sei eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbart gewesen.
In einem neuen Waldgesetz müsse unter anderem das Verbot von Kahlschlägen verankert werden. Sie sind heute noch mit der Maßgabe erlaubt, dass wieder aufgeforstet wird. Außerdem fordert der BUND ein Gebot der Nachhaltigkeit in der Holzbewirtschaftung sowie die Betreuung der EU-Naturschutzgebiete (Flora-Fauna-Habitat) und der Vogelschutzgebiete durch Fachleute.
http://www.bund.net/ (AP)
Ohne Wald keine Geister. Ohne Geister kein Wald.
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