Aktuelle Nachrichten – Verbraucherschutz
24.03.2009
Brüssel – Mit neuen Standards für Inhaltsstoffe und Kennzeichnung von Kosmetika will die EU die Sicherheit von Pflegeprodukten verbessern. Das EU-Parlament verabschiedete am Dienstag in Straßburg eine Verordnung, nach der sogenannte Nano-Materialien in Sonnencreme und anderen Kosmetika künftig auf dem Etikett aufgeführt werden müssen. Nano-Materialien sind Kleinstpartikel, die selbst tiefere Hautschichten durchdringen und damit in die Blutbahn gelangen können. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Sicherheitsprüfung vorgesehen.
Nano-Partikel sind Teilchen, die über 1.000 Mal feiner sind als der Durchmesser eines Menschenhaares. Sie werden zum Beispiel in Sonnencremes eingesetzt: Titandioxid und Zinkoxid in Nano-Größe werden darin als UV-Filter genutzt. Auch als Farb- und Konservierungsstoffe werden Nano-Partikel eingesetzt.
Über die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen ist bislang wenig bekannt. Die neue Verordnung verpflichtet die Hersteller nun, die Verwendung unlöslicher und biologisch nicht abbaubarer Nano-Partikel auf dem Etikett anzugeben. Darüberhinaus müssen alle Kosmetika, die Nano-Materialien enthalten, der EU-Kommission gemeldet werden. Diese kann dann eine Sicherheitsbewertung in Auftrag geben. Die neuen Regeln gelten ab Herbst 2012, die Liste der Produkte mit Nano-Partikeln müssen die Hersteller spätestens ein Jahr vorher übermitteln.
Der Europäische Verbraucherschutzverband BEUC kritisierte die Verordnung als zu weich: „Wir wollen eine verpflichtende Sicherheitsbewertung für alle Nano-Materialien in Kosmetika, ehe sie auf den Markt kommen.“
Bereits heute verboten ist die Verwendung krebserregender, erbgutverändernder und fortpflanzungsschädigender Substanzen in Kosmetika. Das Parlament stellte am Dienstag aber klar, dass Stoffe wie Ethanol (Alkohol) oder Vitamin A, die selbst in Lebensmitteln enthalten sind, auch in Pflegeprodukten erlaubt bleiben müssen. Das ist auch bislang der Fall, für die Verbraucher ändert sich also praktisch nichts. Zwar können Ethanol oder auch Vitamin A tatsächlich krebserregend wirken, aber erst in größeren Mengen.
Irreführende Werbung für Kosmetika wird mit der neuen EU-Verordnung verboten: Aussagen über die Wirksamkeit von Pflegeprodukten müssen künftig stets wissenschaftlich belegt sein. „Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass das Produkt hält, was es verspricht“, erklärte die SPD-Europaabgeordnete Dagmar Roth-Behrendt, die das Dossier für das EU-Parlament betreute. (AP)