Konsum – Nicht auf Wundermittel hereinfallen – Daniel Rademacher
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Medikamente Nicht auf Wundermittel hereinfallen

Daniel Rademacher

15.07.2008

Frankfurt/Main – Immer wieder stößt man auf Werbung für Arzneimittel, denen eine garantierte Heilungswirkung attestiert wird. Doch bei derartigen Versprechungen ist Vorsicht geboten: „Solche Mittel, vor allem im Internet angeboten, sind nicht geprüft“, warnt Irene Lukassowitz vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Häufig stehe reine Profitgier dahinter. So wie im Fall des angeblichen Krebswundermittels Galavit – am Dienstag wurden fünf Männern zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt, weil sie mehr als 100 Kranken das nicht gegen Krebs wirksame Mittel weit überteuert verkauft hatten.

Doch nicht nur vermeintliche Wundermittel werden Verbrauchern, zumal solchen mit einer schweren Erkrankung, angeboten. Darüber hinaus gibt es auch einen kaum überschaubaren Markt von Nahrungsergänzungsmitteln, die das Wohlbefinden steigern und einen angeblichen Mangel ausgleichen sollen.

„Hier zu Lande braucht der Mensch in der Regel aber gar keine Nahrungsergänzungsmittel. Wir haben kein Problem mit Unter-, sondern eher mit einer Überversorgung“, betont Lukassowitz. Das sei zwar bei Menschen mit Erkrankungen des Immunsystems, Chronikern, Leistungssportlern oder etwa Vegetariern anders. Eine Unterversorgung gebe es allenfalls bei Folsäure, die etwa für Schwangere wichtig sei, um das Kind im Mutterleib vor Fehlbildungen zu schützen. „Alle anderen können ihr Geld für etwas Besseres ausgeben“, findet Lukassowitz.

Auch sollte man sich nach ihrer Ansicht von der Vorstellung verabschieden, einen ungesunden Lebensstil etwa mit der zusätzlichen Einnahme von Präparaten zur Nahrungsergänzung ausgleichen zu können.

Keine Prüfung auf Qualität und Wirksamkeit

Im Unterschied zu Arzneimitteln werden Nahrungsergänzungsmittel laut Lukassowitz nicht auf die drei wesentlichen Merkmale Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft. „Bei diesen Präparaten ist allein der Hersteller verantwortlich. Wenn dann ein schwarzes Schaf darunter ist, hat der Verbraucher unter Umständen Pech gehabt“, erläutert die Expertin.

Bei Vitaminpräparaten, Mineralstoffen und Co. sei es (derzeit noch) verboten, mit einem Hinweis auf eine Heilwirkung zu werben. So dürfe etwa auf Kalzium-Tabletten stehen, dass sie den täglichen Kalziumbedarf ergänzten, nicht aber, dass sie vor Osteoporose schützten. „Künftig dürfen Hersteller solcher Präparate aber mit bestimmten Aussagen zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos werben, wenn sie dafür eine Zulassung der EU haben“, sagte die Expertin.

Wer sich dennoch für den Medikamentenkauf über das Internet entscheidet, sollte nach Ansicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte auf die Seriosität der Quelle achten. Insbesondere bei Anbietern verschreibungspflichtiger Arzneimittel außerhalb der Europäischen Union sei Vorsicht geboten. Hinweise auf unseriöse Anbieter seien etwa Arzneimittelwerbung per unverlangter E-Mail oder das Angebot, verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept zu liefern. Wer Medikamente von solchen Anbietern erwirbt, läuft demnach Gefahr, Fälschern aufzusitzen und seine Gesundheit zu gefährden.

http://bfr.bund.de

http://www.bfarm.de (AP)

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