Nachrichten Deutschland – Nicht jeder Kleinkram muss zur Kündigung führen – Frank Leth
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„Schöne neue Arbeitswelt“ Nicht jeder Kleinkram muss zur Kündigung führen

Frank Leth

25.12.2009

Wird das Vertrauensverhältnis durch den Biss ins abgelaufene Brötchen gestört? Oder bietet sich da ein Grund unbequeme Mitarbeiter zu entlassen? Christine Lange/www.pixelio.de
Wird das Vertrauensverhältnis durch den Biss ins abgelaufene Brötchen gestört? Oder bietet sich da ein Grund unbequeme Mitarbeiter zu entlassen? Christine Lange/Pixelio

Kassel (APD) Für viele Arbeitnehmer war das Jahr 2009 nicht gerade rosig. Beschäftigten wurden fristlos gekündigt, nur weil sie drei alte Fischbrötchen oder Maultauschen gegessen haben. Das Problem: Es war Betriebseigentum. Vor allem forderten aber auch die Wirtschaftskrise und Missmanagement ihren Tribut. Gerade die Gewerkschaften spüren die zunehmende Verunsicherung der Arbeitnehmer. „Bei uns hat die Zahl von Gewerkschaftsmitgliedern, die wegen einer Kündigung Rechtsschutz erhalten haben, drastisch zugenommen“, sagt Reinold Mittag vom DGB-Rechtsschutz in Kassel im Gespräch mit der Nachrichtenagentur DAPD.

Im vergangenen Jahr seien es noch 20.166 neue Fälle gewesen. Für 2009 geht der DGB Rechtsschutz nach neuesten Hochrechnungen von fast 28.000 zu vertretenden neuen Kündigungsschutzklagen aus.

Im Fokus der Öffentlichkeit standen dieses Jahr vor allem Kündigungsschutzklagen aufgrund von Bagatelldiebstählen. Das Bundesarbeitsgericht geht in seiner bisherigen Rechtsprechung davon aus, dass bei einem tatsächlichen Diebstahl oder einem begründeten Verdacht das Vertrauensverhältnis so gestört und damit eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, wie Mittag erläutert.

Da bestehe Korrekturbedarf: „Denn nicht jeder Kleinkram muss zur verhaltensbedingten Kündigung führen“, betont er. Nach dem Gesetz müsse ein wichtiger Grund vorliegen, der die fristlose Kündigung rechtfertigt. Doch ist es ein wichtiger Grund, wenn der Arbeitnehmer rausfliegt, nur weil er ein abgelaufenes Brötchen aus der Verkaufstheke isst, das sowieso weggeschmissen worden wäre?

Hoffnung auf mehr Geld für Zeitarbeiter

„Hier würde ich mir wünschen, dass das BAG seine bisherige Rechtsprechung ändert und diese Kündigungen nicht billigt“, forderte Mittag. „Wir haben auch den Verdacht, dass man sich mit Diebstahlvorwürfen missliebige oder unter einem besonderen Kündigungsschutz stehende Mitarbeiter wie Betriebsratsmitglieder oder Behinderte schneller entledigen kann“, sagt Max Eppelein, Jurist beim DGB-Rechtsschutz.

Die DGB-Rechtsexperten bestreiten aber den Eindruck, dass die Zahl der verhaltensbedingten Kündigungen zugenommen habe. „In den letzten Jahren ist die Zahl der Kollegen, die wegen solch einer Kündigung bei uns Rechtsschutz erhalten haben, immer etwa gleich geblieben“, betont Eppelein. Etwa fünf bis sieben Prozent aller vom DGB vertretenen Arbeitsgerichtsfälle in der ersten Instanz beruhen den Angaben zufolge auf verhaltensbedingten Kündigungen.

Stattdessen ist aber 2009 die Fallzahl der betriebsbedingten Kündigungen nach einer ersten Hochrechnung um etwa ein Drittel auf 22.656 angestiegen. „Arbeitnehmer in Westdeutschland sind von betriebsbedingten Kündigungen eher betroffen als Beschäftigte in Ostdeutschland“, sagt Mittag. Hier schlage die Konjunkturkrise voll durch. In Ostdeutschland habe man bereits in der Vergangenheit viele Stellen abgebaut.

Lob für Verlängerung der Kurzarbeiterregelung

Positiv bewerteten die DGB-Experten die Verlängerung der Kurzarbeiterregelung. Viele Arbeitgeber hätten so ihre Stammbelegschaft halten können. Kommt es doch zu Entlassungen, muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl bilden, um sozial Schwache nicht zu benachteiligen, wie Mittag weiter erläutert. Die Unternehmen dürften bei der Sozialauswahl aber Altersgruppen bilden, ergänzt er. Es bestehe hier aber schon mal die Vermutung, dass diese Gruppen so gebildet werden, um Störenfriede leichter loswerden zu können.

2009 mussten sich die Juristen des Gewerkschaftsbunds auch häufig mit Streitigkeiten um eine richtige und angemessene Entlohnung der Arbeitnehmer beschäftigen. Gerade die Auslegung und Gültigkeit von Tarifverträgen stand hier im Mittelpunkt.

So können Zeitarbeiter nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember auf mehr Geld hoffen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservicagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Deren flächenweit abgeschlossene Tarifverträge sind danach ungültig, so dass Leiharbeiter ebenso bezahlt werden müssten, wie das Stammpersonal im eingesetzten Betrieb – und zwar rückwirkend.

„Wir empfehlen Zeitarbeitern zu klagen“, sagt Mittag. Dann könne man sich seine Ansprüche sichern. Das LAG-Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen. (AP)

http://www.dgbrechtsschutz.de

 

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