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München – Mit dem Wonnemonat Mai geht auch die Hochzeitssaison wieder richtig los. Ihre Traum-Hochzeit bereiten die meisten der jährlich gut 380.000 Brautpaare generalstabsmäßig vor. Planungen für den Alltag danach werden dagegen meist vertagt. "Nicht nur die Liebe zählt", gibt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) zu bedenken. Wer heirate, solle auch rechtzeitig die Weichen für die gemeinsamen Finanzen stellen und Fallstricke bei der Steuer oder im Mietrecht umschiffen. Das ist zwar nicht romantisch, aber wichtig. Und es schont letztlich auch den Geldbeutel. Was Paare alles regeln können:
Eine Miete, zwei Bewohner:
Der Einzug ins gemeinsame Heim nach der Hochzeit gehört auch rechtlich festgezurrt. Zieht ein Ehepartner nach der Hochzeit in die Mietwohnung des anderen, kann er nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden. Trotzdem sollten beide Eheleute unterschreiben. Steht nur einer im Mietvertrag, kann er den anderen jederzeit auf die Straße setzen. Stirbt der einzige Unterzeichner, hat der Hinterbliebene keinen Anspruch, in der Wohnung zu bleiben.
Wichtig: Mietet ein Paar nach der Hochzeit gemeinsam, sind beide auch zur Zahlung verpflichtet, selbst wenn ein Partner auszieht. Für den Vermieter bleiben beide Gesamtschuldner. Das heißt: Zahlt der Ex nach dem Auszug gar nicht mehr oder weniger, muss der andere für den Rest ebenfalls gerade stehen. Will ein Paar auf Nummer sicher gehen, kann es außerdem festschreiben, wer bei einer Trennung wohnen bleiben darf und was mit der Kaution passiert.
Versicherungen ausmisten:
Die Eheleute solltne Doppelversicherungen ausschließen. Das kann bis zu 200 Euro im Jahr ersparen. Policen wie die Rechtsschutz- oder Auslandskrankenversicherung lassen sich meist problemlos zusammenlegen. Generell rät der BdV, den jüngeren Vertrag oder den mit dem geringeren Versicherungsschutz aufzuheben und den Partner in die Bestandspolice aufzunehmen. Besitzen beide eine Privathaftpflicht, akzeptieren Assekuranzen eine Hochzeit manchmal als vorzeitigen Kündigungsgrund. Gibt es zwei Hausratversicherungen, sind die Eheleute meist auf die Kulanz des Versicherers angewiesen. Außerordentlich kündigen kann das Paar immer dann, wenn die Prämie nach einem Umzug in eine andere Tarifzone teurer wurde, betont der BdV. In anderen Fällen bleibt nur die normale Kündigung.
An die Lebensversicherung denken:
Von Brautpaaren häufig vergessen wird, das Bezugsrecht einer Lebens- oder Unfallversicherung zu ändern. Das ist aber ein Muss, wenn sich die Eheleute gegenseitig finanziell absichern wollen. Bringen beide eine eigene Police mit, können sie sich gegenseitig als Begünstigte einsetzen. Nur so bekommt der hinterbliebene Partner im Todesfall auch die Leistung ausgezahlt. Wichtig ist diese Formalität vor allem dann, wenn der neue Mann/die neue Frau schon einmal verheiratet war. Sonst bleibt auch in der frischen Ehe womöglich noch der Ex-Partner begünstigt.
Mit der Steuerklasse jonglieren:
Über die Kombination der Steuerklassen bestimmt ein Ehepaar mit, wie viel Lohnsteuer jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird – und damit auch, wie hoch das ausgezahlte Nettogehalt ausfällt. Berufstätige Ehepaare haben die Wahl zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen: Entweder ein Mix aus Klasse III und V, wenn die Gehälter unterschiedlich hoch ausfallen. Oder IV/IV, wenn beide Eheleute etwa gleich viel verdienen. Landet das Familieneinkommen ohnehin in einem Topf, könne die dritte Kombi IV/IV mit Faktor ruhig links liegen gelassen werden, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Verdient der besser bezahlte Partner etwa 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens oder mehr, sei der Mix aus III und V immer empfehlenswerter als die Kombination IV und IV. Eine Änderung der Steuerklassen ist immer bis Ende November möglich. Bei einer ungünstigen Kombination lassen sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung im Jahr drauf zurückholen.
Aufpassen mit der Krankenversicherung:
Hört einer der Eheleute nach der Hochzeit auf zu arbeiten, ist er auch nicht länger gesetzlich krankenversichert. Ist der Partner ebenfalls bei einer Kasse Mitglied, kann er sich dort beitragsfrei mitversichern. Ist der arbeitende Partner dagegen privat krankenversichert, kann es teuer werden: Entweder zahlt der Gatte ohne Arbeitseinkommen für eine eigene Privatversicherung. Je mehr der arbeitende Ehepartner verdient, desto höher fallen auch die Beiträge für die Ehefrau aus. Oder sie sichert sich bei einer gesetzlichen Kasse nach der Hochzeit freiwillig ab, was auch ins Geld geht, aber bei Kinderwunsch nach Ansicht von Verbraucherschützern langfristig die günstigere Wahl für Eheleute ist.
(dapd)
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