Frankfurt/Main – Mit seinem Urteil zum Rauchverbot in Einraumkneipen hat das Bundesverfassungsgericht den Ball an die Bundesländer zurückgespielt: Entweder wird bis Ende 2009 ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten verhängt oder aber es werden für alle Gastronomen gleichermaßen geltende Ausnahmen erlassen. Nachfolgend die Reaktionen der Bundesländer auf die Entscheidung:
BADEN-WÜRTTEMBERG: Ab sofort darf in kleinen Kneipen wieder geraucht werden. Über weitere Konsequenzen will die Landesregierung nach Worten von Sozialministerin Monika Stolz, CDU, in den nächsten Monaten beraten. Sie deutete an, dass sie selbst ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten bevorzugen würde.
BAYERN: Im Freistaat gilt nach wie vor das strikteste Rauchverbot – nämlich ausnahmslos in allen Gaststätten, lediglich Raucherclubs sind erlaubt. Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da die bayerischen Gesetze laut Karlsruhe mit dem Grundgesetz vereinbar seien.
BERLIN: Das Landesgesetz ist vom Bundesverfassungsgericht wie in Baden-Württemberg in Teilen als grundgesetzwidrig erklärt worden. Wie das Gesetz angepasst wird, ist laut Gesundheitssenat noch offen. Vor einer Novelle müsse man die Begründung des Mehrheits- und der Minderheitsvoten der Richter genau prüfen.
BRANDENBURG: Das Gesundheitsministerium will nach der Sommerpause alle Beteiligten an einen Tisch holen, um die neu entstandene Situation zu erörtern. Die zuständige Ministerin Dagmar Ziegler (SPD) kündigte an, sich für „einen umfassenden Gesundheitsschutz ohne Wenn und Aber einsetzen“ und auch dafür streiten zu wollen.
BREMEN: In Bremen wird das bislang für Eckkneipen geltende Rauchverbot gemäß den Vorgaben des Verfassungsgerichts sofort aufgehoben, wie Gesundheitsstaatsrat Hermann Schulte-Sasse (SPD) ankündigte. „Ich wünsche mir die bayerische Linie. Ob sie eine politische Mehrheit findet, muss man sehen.“
HAMBURG: Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) kündigte an, das Urteil genau zu prüfen. „Dabei wollen wir auch die Abstimmung mit anderen Bundesländern suchen“, sagte er. Im Endeffekt muss die Bürgerschaft als Gesetzgeber über etwaige Neuregelungen beschließen. Kurzfristig würden die Vorgaben des Verfassungsgerichts auch in Hamburg Beachtung finden. „Wir werden dazu umgehend die Handlungsanweisung für die Bezirksämter entsprechend anpassen.“
HESSEN: Das Sozialministerium empfiehlt den kommunalen Ordnungsämtern, das Rauchen in Eckkneipen wieder zu tolerieren. Darüber hinaus strebt Ministerin Silke Lautenschläger (CDU) einen breiten parlamentarischen Konsens für die nun erforderliche Änderung des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes an. Für ein Land wie Hessen, das an viele andere Bundesländer grenze, sei es dabei besonders wichtig, dass es zu keinem bundesweiten Flickenteppich beim Nichtraucherschutz komme.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Gesundheitsminister Erwin Sellering (SPD) sagte, er wolle sich dafür einsetzen, „dass die Länder mit dem Bund sehr schnell zusammenkommen und gemeinsam überlegen, wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Gesetzgebung einheitlich in allen Ländern umgesetzt werden können“. Er wolle sich für konsequenten Nichtraucherschutz einsetzen. Bei der Erhebung von Bußgeldern, die vom 1. August an in Mecklenburg-Vorpommern möglich ist, werde sich das Land aber bereits jetzt an den vom Verfassungsgericht bestimmten Ausnahmen orientieren.
NIEDERSACHSEN: In Eckkneipen, die alle im Urteil genannten Vorgaben erfüllten, werde man den Vollzug des Gesetzes aussetzen, kündigte das Sozialministerium an. Dies werde aber nur eine kleine Zahl von Betrieben betreffen. Ministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) ist dafür, auf einer Sozialministerkonferenz der Länder zu einer gemeinsamen Linie zu kommen.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Die Landesregierung kündigte eine Überprüfung ihrer Regelungen an. Dem Landtag werde eine Gesetzesanpassung vorgeschlagen, teilte das Gesundheitsministerium in Düsseldorf mit. Bis dahin werde die Regierung mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes eine Zwischenlösung prüfen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will sich mit den anderen Bundesländern über das weitere Vorgehen zum Gesundheitsschutz abstimmen.
RHEINLAND-PFALZ: Die Landesregierung will noch das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts abwarten. Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) betonte allerdings, es sei zu erwarten, dass das Landesgericht zu einem vergleichbaren Ergebnis komme wie das Bundesverfassungsgericht. Das Koblenzer Gericht hatte im vergangenen Februar mit einer einstweiligen Anordnung das totale Rauchverbot in rheinland-pfälzischen Gaststätten vorerst gestoppt.
SAARLAND: Die Landesregierung sieht ihre Gesetze bestätigt, verweist aber auf eine noch ausstehende Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs. Bis dahin bleiben die saarländischen Regelungen in Kraft. Zusammen mit dem Hotel- und Gaststättenverband soll die Karlsruher Entscheidung besprochen werden, ehe ein Änderungsentwurf eingebracht wird.
SACHSEN: Bevor das Nichtraucherschutzgesetz überarbeitet wird, muss nach Ansicht von Gesundheitsministerin Helma Orosz (CDU) abgewartet werden, welche Entscheidungen der Verfassungsgerichtshof des Landes über noch vorliegende Beschwerden trifft. Die Richter hatten im März in einer Eilentscheidung geurteilt, dass das Rauchen in inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten erlaubt sein müsse.
SACHSEN-ANHALT: Auch das Magdeburger Gesundheitsministerium verwies auf ausstehende Urteile des Landesverfassungsgerichts, die für August angekündigt worden seien.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) will eine möglichst einheitliche Regelung in den Ländern erreichen. Auch über ein komplettes Rauchverbot in allen Gaststätten werde die Landesregierung nachdenken.
THÜRINGEN: Die Landesregierung reagiert auf das Karlsruher Urteil und erlaubt ab sofort das Rauchen in Einraumkneipen gemäß der Verfassungsgerichtsentscheidung. (AP)
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