Aktuelle Nachrichten – Verbraucher
24.11.2011
Foto: Thomas Kienzle/dapd Photo
Berlin – Wer die letzten Wochen des Jahres geschickt nutzt, kann für 2011 einige hundert Euro Steuern sparen. Das ist gar nicht so schwierig, wie es klingt, wie Martina Bruse, Sprecherin des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), betont. Dazu gehört beispielsweise der Kauf einer neuen Brille, von Büromöbeln oder das Durchziehen von Handwerkerarbeiten noch bis Silvester. Wird das Geld erst 2012 ausgegeben, geht der nicht ausgeschöpfte Steuervorteil für dieses Jahr verloren.
„Beim Steuer-Jahresendspurt ist richtig viel Geld rauszuholen", ermuntert Bruse zum strategischen Handeln. Das gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige wie auch für Rentner. Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater helfen beim Ausnutzen aller Sparchancen auf den letzten Metern dieses Jahrs. Hier die wichtigsten Tipps:
Arbeitsmittel kaufen
Für Arbeitnehmer kann sich die geballte Anschaffung von Arbeitsmitteln auf den letzten Drücker rechnen wie etwa Computer, Aktentasche, Stifte, Fachliteratur, neue Büromöbel. Hauptsache, es kommen über 1.000 Euro in diesem Jahr an Ausgaben für den Job zusammen. So hoch ist der diesjährige Pauschbetrag. Er drückt die Steuer, unabhängig von einem Arbeitszimmer zu Hause. Kostet ein Arbeitsmittel inklusive Mehrwertsteuer nicht mehr als 487,90 Euro, kann der Kauf sofort und in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden. Teureres lässt sich über Jahre verteilt abschreiben. Es kann sich zudem rechnen, eine für 2012 geplante Fortbildung noch bis Silvester zu zahlen.
Krankheitskosten ballen
Wer dieses Jahr schon happige Ausgaben für Krankenhaus, Zahnersatz, Medikamente oder die Kinderzahnspange hatte, sollte den anstehenden Kauf der neuen Einlagen oder der Brille bis Silvester auch noch angehen, wenn es finanziell drin ist. Je mehr zusammenkommt, desto besser. Gesundheitsausgaben sind nämlich erst ab einer bestimmten Hürde absetzbar. Und die liegt hoch. Zusammengezählt wird alles, was der Arzt verordnet hat und von den Kassen nicht erstattet wird wie Praxisgebühren, Kuren, Massagen, Augenlasern, Therapien. Es kann sich sogar lohnen, eine Arztrechnung schon 2011 zu zahlen, obwohl die Behandlung 2012 noch weitergeht.
Das Finanzamt muss mithelfen, wenn der zumutbare Eigenanteil überschritten wird. Dieser liegt bei jedem Steuerzahler anders. Er richtet sich vor allem nach dem Jahreseinkommen (Bruttoverdienst plus Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Verpachtung, minus Werbungskosten). Aber auch Familienstand und Kinderzahl sind wichtig. Je nach Lebenssituation liegt die Hürde zwischen ein und sieben Prozent des Gesamteinkommens.
Beispiele: Eine Familie mit Kind und 30.000 Euro im Jahr muss bis zu 900 Euro Krankheitskosten selbst tragen. Was darüber anfällt, kann sie von der Steuer absetzen. Für eine Familie mit drei Kindern und 40.000 Euro liegt die Grenze nur bei 400 Euro, für einen Single mit vergleichbarem Einkommen dagegen bei 2.400 Euro.
Handwerker-Boni ausschöpfen
Richtig viel Steuerersparnis ist mit Ausgaben rund um den Haushalt drin, insgesamt bis zu 5.710 Euro im Jahr. Der Vorteil lässt sich direkt von der Steuerlast abziehen und in drei Einzelbereichen erzielen:
Mit Handwerkerkosten: Wer bislang erst wenig Reparaturen hatte, aber plant, bald die Wände streichen, die Küche modernisieren oder den Teppichboden erneuern zu lassen, sollte das noch bis Silvester vorziehen. 20 Prozent des Arbeitslohns von bis zu 6.000 Euro dürfen abgesetzt werden, maximal also 1.200 Euro im Jahr. Größere Aufträge lassen sich splitten. Absetzbar ist alles, was mit Renovierung, Erhalt oder Modernisierung zusammenhängt, allerdings nur Arbeitsleistung, Anfahrt und Maschinenmiete. Kein Material. Selbst die Reparatur von Waschmaschine, Geschirrspüler oder Computer daheim zählen. Rechnungen müssen vor Neujahr überwiesen sein.
Außerdem absetzbar: beispielsweise die Beschäftigung einer Haushaltshilfe, eines Gärtners, Fensterputzers, Altenpflege-, Umzugs- oder Schneeräumdienstes. 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro Kosten dürfen in die Steuer, macht maximal 4.000 Euro im Jahr. Wer seine Putzkraft oder die Köchin als Minijobber im Privathaushalt angemeldet hat, kann die dritte Sparchance abschöpfen, nämlich 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 510 Euro.
Bildhinweis: bitte in newsplaner aufnehmen, danke!
(dapd)
Hier können Sie sich im Newsletter eintragen.
Schlagworte
Bei Anlagezinsen jetzt Zinshoch für Sparer
(20.11.2011)
Gratis Gutes tun beim Online-Einkauf
(01.09.2011)
Gesundsheitsbewusstes Einkaufen
(05.08.2011)