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Ermittlungen Oberstaatsanwalt spricht von „Merkwürdigkeiten“ im Fall Mannichl

DAPD

09.01.2009

München – Im Fall des niedergestochenen Passauer Polizeichefs Alois Mannichl gibt es nach Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft „Merkwürdigkeiten“. Der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walch sagte der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagsausgabe), es sei „merkwürdig“, dass für den Angriff auf den Polizeichef ein Messer aus dessen Haushalt benutzt worden sei und dass bisher keine Fremdspuren auf diesem Messer gefunden worden seien.

Der Staatsanwalt verteidigte zugleich das Vorgehen der Ermittler. Sie hätten aufgrund der Hinweise des Opfers vor allem die rechtsradikale Szene im Visier gehabt, doch werde von Anfang an auch in andere Richtungen ermittelt. Walch wies zudem Hinweise auf eine Beziehungstat zurück.

Gleichzeitig erklärte Walch, die bundesweit verbreiteten Phantombilder, die zwei mögliche Täter aus der rechtsradikalen Szene zeigten, seien unbrauchbar. Man zweifle mittlerweile an der Beobachtungsgabe der Zeugin. Zugleich klagte der Staatsanwalt über das Schweigen der Nachbarn, die Angaben zu dem Attentat machen könnten. Viele von ihnen seien erst auf eine „scharfe zweite Befragung“ hin zu Aussagen bereit gewesen.

„Da kann ich nur lachen“

Mannichl selbst wehrte sich gegen Spekulationen, es habe bei den Ermittlungen Ungereimtheiten gegeben. „Da kann ich nur lachen. Wenn's ums blanke Überleben geht, denkt man nicht darüber nach, welche Schuhgröße der Täter hat“, sagte Mannichl der Münchner „Abendzeitung“ (Samstagsausgabe).

Zuvor waren in Medienberichten Ermittler zitiert worden, die sich verwundert darüber zeigten, dass Mannichl keine genaue Personenbeschreibung abgeben kann. Die Spekulationen über den Tathergang belasteten ihn sehr, sagte Mannichl: „Ich gehe durch ein tiefes Tal.“ (AP)

 

 

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