Finanzen - Aktuelle Nachrichten – Offene Immobilienfonds machen dicht – Manfred Rolfsmeier
The Epoch Times - Deutschland

Aktuelle Nachrichten – Finanzen

Anleger in Not Offene Immobilienfonds machen dicht

Manfred Rolfsmeier

06.11.2011

Manche Immobilienfonds sind kein sicheres Investment mehr.   Foto: Gerd Altmann/pixelio.de
Manche Immobilienfonds sind kein sicheres Investment mehr.

Foto: Gerd Altmann/Pixelio

Hamburg – Für Zehntausende Anleger offener Immobilienfonds endet das Investment mit einer schlechten Nachricht: Ihr Fonds wird aufgelöst. So geschehen gerade beim Axa Immoselect und dem Degi International. Beide Fonds waren bislang eingefroren und hätten im November wieder öffnen müssen, da sie nur maximal zwei Jahre geschlossen bleiben durften. Jetzt werden sie abgewickelt, die Immobilien verkauft und die Erlöse an die Anleger ausgezahlt - Verluste nicht ausgeschlossen.

Damit haben nach Angaben des Bundesverbands Investment und Asset-Management (BVI) mittlerweile sechs offene Immobilienfonds ihre Auflösung angekündigt, bei weiteren sechs ist die Rücknahme von Anteilen derzeit gestoppt. Ob sie wieder geöffnet werden, entscheidet sich in den nächsten Monaten. Es könnten also noch viele Anleger von einer Fondsauflösung betroffen sein.

Drei Möglichkeiten für Anleger

Bei einer endgültigen Schließung haben Anleger drei Möglichkeiten: Sie können die Anteile über die Börse verkaufen, die Auszahlung des Fonds abwarten und sich auszahlen lassen oder ein Umtauschangebot der Gesellschaft in Anteile eines anderen Fonds annehmen. Steuerlich gelten alle Varianten als Verkauf. Wurden die Anteile vor 2009 gekauft, sind eventuelle Gewinne steuerfrei, bei einem späteren Erwerb fällt Abgeltungssteuer an.

"Die Abwicklung eines Immobilienfonds muss keineswegs zwangsläufig zu Verlusten führen", sagt Finanzexperte Christian Urban von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn hinter den Fonds stünden echte Sachwerte mit einem bestimmten Marktwert.

Außerdem dürfen die Immobilien nicht unter dem Verkehrswert verkauft werden. "Der Verkauf der Immobilien kann aber länger dauern, denn es gibt dafür keine gesetzlichen Fristen", sagt Urban. Die Erlöse aus dem Immobilienverkauf werden von den Gesellschaften oft halbjährlich an die Anleger ausgezahlt.

Bei Börsenverkauf drohen hohe Verluste

Wer seine Anteile über die Börse verkaufen will, erteilt seiner Bank dazu einen Auftrag. Das ist sowohl bei eingefrorenen Fonds als auch bei Fonds in Auflösung möglich. "Ein Verkauf über die Börse ist aber oft nur ratsam, wenn der Anleger das Geld schnell benötigt, denn es können unter Umständen hohe Verluste drohen", sagt Urban. Der BVI weist darauf hin, dass Anleger beim Verkauf an der Börse oft weniger Geld bekommen, als sie bei den Auszahlungen der Fondsgesellschaft erhalten würden.

Die höchsten Umsätze beim Handel gibt es übrigens an der Börse Hamburg. Im September waren hier acht der zehn umsatzstärksten Titel Immobilienfonds.

Einige Gesellschaften bieten an, die Anteile in einen anderen Fonds zu tauschen. Ein solches Angebot sollten Anleger aber genau prüfen. Zu beachten ist beispielsweise, ob ein Ausgabeaufschlag fällig wird, wie hoch die Gebühren des neuen Fonds sind, welches Volumen er hat und ob er zu den eigenen Anlagezielen passt.

Normalerweise sollte die Gesellschaft den Umtausch kostenlos anbieten, sagt Urban. Andernfalls sei es für Anleger ratsam zu verhandeln. Wenig empfehlenswert sei der Wechsel in einen Fonds mit hohen Gebühren. Unter Umständen sei der Wechsel in einen günstigen Indexfonds (ETF) die bessere Wahl.

Anwälte bieten Hilfe an

Derzeit bieten mehrere große Anwaltskanzleien Betroffenen Hilfe an. Anleger könnten Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank und vorsorglich auch gegen die Kapitalgesellschaften prüfen lassen, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. "Grundlage dafür sind eine mögliche Falschberatung und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt", erläutert Hahn, der das Investitionsvolumen bei den Fonds mit zwölf Milliarden Euro beziffert.

Anleger müssten sich jedoch beeilen, denn Schadenersatzansprüche verjährten bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile. Das gelte auch bei der Verheimlichung von Rückvergütungen.

"Anleger sollten sich eine Klage gut überlegen, denn bei einer Falschberatung sind sie in der Beweispflicht", sagt Karin Baur vom Magazin "Finanztest" der Stiftung Warentest. Und bei einer Niederlage vor Gericht drohten ihnen hohe Kosten.

Wer sich beim Fondskauf vom Bankberater falsch beraten fühlt, der sollte sich zunächst beim zuständigen Ombudsmann der Privatbanken, der Sparkassen oder der Volksbanken beschweren. "Das ist kostenlos und hat keine Folgen für eine mögliche spätere Klage", sagt Baur.

( www.bvi.de/de/index.html ; www.ra-hahn-mcl.de/ ; www.test.de/ )

(dapd)

 

Hier können Sie sich im Newsletter eintragen.

Folgen Sie uns auf Facebook , Twitter und Google+.

 
Anzeige
Anzeige