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Ombudsmann soll Angehörigen nach Transrapid-Unglück helfen

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03.10.2006

Hannover - Die niedersächsische Landesregierung hat einen Ombudsmann eingesetzt, der den Hinterbliebenen des Transrapid-Unglücks im Emsland helfen soll. Mit der Aufgabe betraut wurde der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichtes Oldenburg, Hartwin Kramer. Das Eisenbahn-Bundesamt wies unterdessen den Vorwurf einer Mitverantwortung für den Unfall der Magnetschwebebahn zurück, bei dem 23 Menschen ums Leben kamen. Ein Sicherheitskonzept für die in München geplante Transrapid-Strecke erwartet die Behörde nicht vor dem Jahresende.

Der vom Land Niedersachsen eingesetzte Ombudsmann Kramer soll den Angehörigen der Opfer künftig in schwierigen Rechtsfragen zur Seite stehen, wie ein Sprecher der Staatskanzlei am Montag in Hannover sagte. Er solle Betroffene unter anderem in Schadenersatzfragen beraten. In Absprache mit dem Landkreis Emsland werde der Aufgabenbereich des Ombudsmanns in den kommenden Tagen noch genauer geklärt, hieß es. Kramer erhalte für seine Aufgabe personelle Unterstützung der Landesregierung.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erklärte in Bonn zu Vorwürfen einer Mitverantwortung für das Unglück vom 22. September, es sei weder Betreiber der Versuchsanlage im Emsland, noch habe es die für die Sicherheit verantwortliche Betriebsgenehmigung erteilt. «Das EBA trägt also keine Verantwortung für die Sicherheit der Transrapid-Versuchsanlage», sagte Behördensprecherin Bettina Baader.

Der «Spiegel» hatte berichtet, dass der zuständige Fachausschuss unter Federführung des EBA Anfang April festgeschrieben habe, dass Wartungsfahrzeuge auf Transrapid-Trassen keine modernen Geräte zur Ermittlung ihrer Position bräuchten. Baader bestätigte lediglich, dass die so genannten Fachausschüsse Magnetschwebebahn von April bis Juli einen Leitfaden mit Richtlinien für die Magnetschwebebahn-Technik vorgelegt haben. Zu Inhalten könne sie nichts sagen, erklärte die Sprecherin.

Die Fachausschüsse Magnetschwebebahn bestehen Baader zufolge aus etwa 50 Fachleuten aus Industrie, Wissenschaft und Behörden. Den Vorsitz hat das Eisenbahn-Bundesamt. Bei dem Unfall war ein Transrapid-Zug auf der Versuchsstrecke mit einem Werkstattwagen zusammengestoßen. Für Betrieb und Sicherheit der Strecke verantwortlich ist die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft (IABG), zuständige Genehmigungsbehörde ist die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist aber zuständig für die Genehmigungen bei der geplanten Transrapid-Strecke zum Flughafen München. Das Sicherheitskonzept dazu werde erarbeitet, mit einer Festlegung sei nicht vor Jahresende zu rechnen, hieß es. Klar sei aber, dass darin die technische Sicherung von Sonderfahrzeugen durch die Betriebsleittechnik vorgesehen sei.

http://www.eisenbahn-bundesamt.de/

(AP)

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