Aktuelle Nachrichten – Verbraucherschutz
07.11.2011
Foto: AP Photo/Paul Sakuma
Hamburg – Wenn Internetauktionshäuser die Inserate ihrer Kunden mit Werbung unterstützen, müssen sie die Angebote auf mögliche Rechtsverstöße überprüfen. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil vom 4. November entschieden. Die Richter urteilten damit zugunsten eines norwegischen Möbelhauses, das gegen die Internet-Auktionsplattform Ebay geklagt hatte.
Plagiate eines Kinderhochstuhls des Möbelhauses wurden bei Ebay speziell beworben: Suchten Kunden nach dem Namen des Stuhls, wies Ebay auch auf die Angebote der Plagiate hin. Würden Angebote beworben, sei ein Online-Auktionator aber nicht mehr nur Vermittler, urteilten die Richter. Er habe daher zu prüfen, ob ein Rechtsverstoß vorliegt.
(Aktenzeichen: Hanseatisches Oberlandesgericht 5 U 45/07)
(dapd)
Hier können Sie sich im Newsletter eintragen.
Schlagworte
Verbraucherschützer warnen vor "Super-Lover" und "Perfect Slim"
(05.10.2011)
Gratis Gutes tun beim Online-Einkauf
(01.09.2011)
Der Deutschen neuestes Hobby: GOLD
(01.08.2011)
Geigerzähler nicht im Umfeld elektromagnetischer Felder nutzen
(25.03.2011)
Was hat Fukushima mit uns zu tun?
(21.03.2011)
(24.01.2011)
Internetplattform für Zahnarzt-Preisvergleich zulässig
(01.12.2010)
Google, eBay und Microsoft die beliebtesten Marken im Netz
(21.04.2010)