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Organspende in Europa unterschiedlich geregelt

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07.11.2005

München - In Europa gibt es unterschiedliche Regelungen zur Organspende. Wer vermeiden möchte, dass er nach dem Ableben automatisch zum Organspender wird, sollte daher nach einem Hinweis des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) vor Auslandsreisen entsprechende Vorkehrungen treffen.

In Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn gilt die so genannte Widerspruchsregelung. Danach wird man nach dem Tod zum möglichen Organspender, wenn man nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt hat; in vielen Fällen haben dann nicht einmal die Angehörigen ein Widerspruchsrecht. Sonderformen der Widerspruchsregelung gibt es den Angaben zufolge in Belgien, Finnland und Norwegen. Auch in Schweden und Frankreich wird man automatisch zum Organspender. Allerdings müssen in diesen Ländern die Angehörigen informiert werden, ein Einspruchsrecht haben sie jedoch nicht.

In Deutschland, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Irland, den Niederlanden und der Schweiz gilt dagegen die erweiterte Zustimmungsregelung. Hier muss zu Lebzeiten einer Organentnahme im Organspenderausweis zugestimmt werden. Liegt diese Erklärung nicht vor, können die Hinterbliebenen entscheiden. Grundlage ihrer Entscheidung sollte der mutmaßliche Wille des Verstorbenen sein, wie der ADAC weiter mitteilte. Wer etwaige Komplikationen im Ausland vermeiden möchte, sollte schriftlich in einem Organspenderausweis festlegen, ob er seine Organe freigeben wolle oder nicht. Den Ausweis gibt es in Apotheken, Arztpraxen und im Internet. Eine Version in neun Sprachen bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. (AP)

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