Frankfurt/Main – Beim Arzt oder im Krankenhaus hat jeder Patient das Recht, seine Krankenakte einzusehen. Allerdings entscheidet der Arzt, wann, wo und unter welchen Umständen der Patient die Akte anschauen darf, wie die Zeitschrift „Öko-Test“ in ihrer Juli-Ausgabe berichtet. Zwar dürfe der Patient die Originale nicht mit nach Hause nehmen, allerdings könne er auf eigene Kosten Kopien anfertigen lassen. Das Recht zur Einsicht beschränkt sich dem Bericht zufolge auf objektive Aufzeichnungen wie konkrete Befunde, Behandlungsmaßnahmen, Fieberkurven, EKG, Röntgenbilder und andere Ergebnisse. Seine persönlichen Notizen zu dem Fall könne der Arzt zurückhalten. (AP)
Hier können Sie sich im Newsletter eintragen.
Schlagworte
DNA-Analyse enthüllt Lebensmittelbetrug und invasive Arten
(01.01.2010)
Bericht: Apotheken schummeln mit Packungsgrößen
(06.07.2009)
Warnung vor Schlankmachern mit Ephedrin
(25.03.2008)
Warnung vor Tamiflu-Fälschungen aus dem Internet
(15.05.2007)
Wechsel in die private Krankenversicherung genau prüfen
(07.03.2007)
Chefarzt-Behandlung auch für Kassenpatienten
(23.02.2007)
«Es gibt nach wie vor Verbesserungsbedarf»
(08.08.2006)