Aktuelle Nachrichten – Reise
16.02.2012
Foto: Rene Heber/ Pixelio
Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Pauschaltouristen gestärkt. Diese haben auch dann ein Anrecht auf Erstattung ihrer Reisekosten, wenn sie von ihrem Anbieter betrogen worden sind. Das Urteil vom Donnerstag geht auf die Klage eines geprellten deutschen Touristen gegen die HanseMerkur Reiseversicherung zurück, bei der er sich gegen den Konkurs seines Reiseveranstalters Rhein Reisen versichert hatte. Rhein Reisen hatte tatsächlich niemals die Absicht, einen Urlaub anzubieten, sondern strich die Buchungskosten selbst ein und ging Pleite. Wegen des Betruges sah sich die HanseMerkur nicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Der EuGH urteilte aber, der Versicherungsschutz gelte trotz des Betrugs.
(dapd)