Aktuelle Nachrichten – Unterhaltung
11.09.2012
Foto: ddp/Philipp Guelland
Berlin – Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage bedroht nach Einschätzung der Piratenpartei die Meinungsvielfalt. "Ich warne davor, dass das neue Recht nicht nur die Meinungsvielfalt stark einschränkt und die Recherchearbeit für Wissenschaftler und Journalisten erschwert", erklärte der Bundesvorsitzende Bernd Schlömer am Dienstag in einem Gastbeitrag für die Nachrichtenagentur dapd. "Es greift in inakzeptabler Weise in die Meinungsvielfalt des freien Internets ein und beeinträchtigt die Entstehung einer vernetzten Wissens- und Informationsgesellschaft."
Die Piratenpartei wirft der Bundesregierung vor, die großen Verlagshäuser beim Versuch zu unterstützen, neue Einnahmequellen zu erschließen. Das sei "im Lichte der Rekordumsätze der großen Verlagshäuser" nicht notwendig. "Das Leistungsschutzrecht dient weder den Interessen der Verbraucher oder Urheber", betonte Schlömer und bezeichnete es als "eine Art Wegezoll". Kleine Verleger und Blogger mit verlagsähnlichen Angeboten würden systematisch benachteiligt.
Aus Sicht der Piratenpartei gibt es weder eine technische, rechtliche oder wirtschaftliche Notwendigkeit dafür. Schlömers Fazit lautet: "Das Leistungsschutzrecht darf nicht kommen... Wir fordern die Bundesregierung daher auf, das Vorhaben Leistungsschutzrecht endgültig fallen zu lassen und appellieren an die Fraktionen des Bundestages, dieses Gesetzesvorhaben abzulehnen."
Zeitungs- und Zeitschriftenverleger fordern seit Jahren ein Leistungsschutzrecht, das die Artikel auf den Webseiten von Zeitungen und Zeitschriften vor kostenlosem Zugriff schützt. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, nach dem Suchmaschinenbetreiber und ähnliche Anbieter künftig für die Nutzung von Verlagsinhalten im Internet zur Kasse gebeten werden sollen. Die Pläne waren in den vergangenen Monaten heftig umstritten und wurden vom federführenden Justizministerium mehrmals geändert.
Zum Auftakt der dapd-Serie hatte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, das Leistungsschutzrecht verteidigt. Wer ohne Genehmigung Presseinhalte kopiere, um damit Werbung zu verkaufen oder andere Geschäfte zu machen, müsse eine Lizenz erwerben, betonte er. Privatpersonen seien für eine normale Internetnutzung ausgenommen. Google-Sprecher Kay Oberbeck warnte dagegen vor einem "systemfremden und weltweit beispiellosen Eingriff in die Architektur des Internets".
Der Präsident des Branchenverbands BITKOM, Professor Dieter Kempf, rief die Medienhäuser auf, sich der Zukunft zu stellen: "Die Verlage wären gut beraten, ihre Anstrengungen nach vorne zu richten und sich voll und ganz auf die digitalen Geschäftsmodelle der Zukunft zu konzentrieren." Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, urteilte: "Ein solches Leistungsschutzrecht dient nicht den Interessen der Journalisten." Die Serie wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.
dapd
Hier können Sie sich im Newsletter eintragen.
Schlagworte
Youtube bringt Spartenfernsehen nach Deutschland
(08.10.2012)
Regisseur bloggt und twittert während "Der Turm"-Premiere
(01.10.2012)
Staatsminister Neumann kündigt weitere Reform des Urheberrechts an
(22.09.2012)
Zeitungsverleger kündigen Lobbying im Bundestag an
(21.09.2012)
Leutheuser-Schnarrenberger: Kein großer Wurf beim Urheberrecht bis zur Wahl
(20.09.2012)
Streit um digitales Urheberrecht verschärft sich
(23.08.2012)
Google fürchtet schweren Schaden für den Standort Deutschland
(21.08.2012)