Frankfurt/Main – In zahlreichen Gaststätten, Behörden, Schulen und Krankenhäusern ist ab dem morgigen Mittwoch das Rauchen verboten. Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern machen mit ihren in Kraft tretenden Nichtraucherschutzgesetzen den Anfang. Die folgende Übersicht zeigt den Stand der Dinge in den 16 Bundesländern:
Baden-Württemberg: Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. August.
Bayern: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume und Festzelte), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. Januar 2008 vor.
Berlin: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. Januar 2008 vor.
Brandenburg: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. Januar 2008 vor.
Bremen: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern vor und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Hamburg: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. Januar 2008 vor.
Hessen: Gesetz wird beraten und soll noch im Herbst 2007 in Kraft treten. Der Vorschlag sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern vor.
Mecklenburg-Vorpommern: Rauchverbote in Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. August, in Gaststätten ab 1. Januar 2008.
Niedersachsen: Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. August.
Nordrhein-Westfalen: Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause im Landtag beraten werden und am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Er sieht Verbote in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten vor (Ausnahme: Raucherräume).
Rheinland-Pfalz: Gesetz wird beraten und soll noch im Herbst 2007 in Kraft treten. Der Vorschlag sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern vor.
Schleswig-Holstein: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern spätestens ab 1. Januar 2008 vor.
Saarland: Der Gesetzentwurf soll am (morgigen) Mittwoch vorgestellt werden, danach berät das Kabinett darüber.
Sachsen: Gesetz wird beraten und soll noch im Herbst 2007 in Kraft treten. Der Vorschlag sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern vor.
Sachsen-Anhalt: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. Januar 2008 vor.
Thüringen: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume und Festzelte), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. Januar 2008 vor. (AP)
Rauchverbote in drei Bundesländern
(31.07.2007)
Nichtraucherschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet
(11.07.2007)
Rauchverbot zum 1. September beschlossene Sache
(06.07.2007)