Verbraucherschutz - Aktuelle Nachrichten – Pläne der Länder zum Nichtraucherschutz – DAPD
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Aktuelle Nachrichten – Verbraucherschutz

Pläne der Länder zum Nichtraucherschutz

DAPD

31.07.2007

Frankfurt/Main – In zahlreichen Gaststätten, Behörden, Schulen und Krankenhäusern ist ab dem morgigen Mittwoch das Rauchen verboten. Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern machen mit ihren in Kraft tretenden Nichtraucherschutzgesetzen den Anfang. Die folgende Übersicht zeigt den Stand der Dinge in den 16 Bundesländern:

Baden-Württemberg: Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. August.

Bayern: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume und Festzelte), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. Januar 2008 vor.

Berlin: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. Januar 2008 vor.

Brandenburg: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. Januar 2008 vor.

Bremen: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern vor und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Hamburg: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. Januar 2008 vor.

Hessen: Gesetz wird beraten und soll noch im Herbst 2007 in Kraft treten. Der Vorschlag sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern vor.

Mecklenburg-Vorpommern: Rauchverbote in Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. August, in Gaststätten ab 1. Januar 2008.

Niedersachsen: Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. August.

Nordrhein-Westfalen: Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause im Landtag beraten werden und am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Er sieht Verbote in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten vor (Ausnahme: Raucherräume).

Rheinland-Pfalz: Gesetz wird beraten und soll noch im Herbst 2007 in Kraft treten. Der Vorschlag sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern vor.

Schleswig-Holstein: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern spätestens ab 1. Januar 2008 vor.

Saarland: Der Gesetzentwurf soll am (morgigen) Mittwoch vorgestellt werden, danach berät das Kabinett darüber.

Sachsen: Gesetz wird beraten und soll noch im Herbst 2007 in Kraft treten. Der Vorschlag sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern vor.

Sachsen-Anhalt: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. Januar 2008 vor.

Thüringen: Gesetz wird beraten, Entwurf sieht Rauchverbote in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume und Festzelte), Behörden, Schulen und Krankenhäusern ab 1. Januar 2008 vor. (AP)

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