Erste Anklagen gegen Silvester-Grabscher laufen

Gemeinsam mit 10 Komplizen soll ein 26-jähriger Algerier eine Frau sexuell belästigt und ihr Handy gestohlen haben.
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Foto MARKUS BÖHM / AFP / Getty Images
Epoch Times25. April 2016

Raub und sexuelle Nötigung werden Farouk B. (26) vorgeworfen. Fast vier Monate nach den Übergriffen zu Silvester ist der Algerier einer von den ersten Angeklagten.

Zusammen mit ungefähr zehn Komplizen soll der Angeklagte gegen 1:30 Uhr eine Frau am Hauptbahnhof umzingelt haben. Dann hätten sie, so der Vorwurf, das hilflose Opfer begrapscht. Sie griffen dabei der Frau an Hüfte, Taille Po und Richtung Brust, wovor sie sich aber mit ihrer Tasche wehren konnte. 

Dann soll Farouk B. der Frau ihr Handy entwendet haben. Auch sein Bruder wurde deswegen angeklagt, weil er einer anderen Frau das iPhone gestohlen haben soll. Auch sie sei von der Gruppe ähnlich bedrängt worden, nicht aber sexuell.

Die Brüder sitzen seit Mitte Januar in U-Haft. Beide waren Asylsuchende in Kerpen und hatten beide keine Papiere.

Der Anwalt von Farouk B., Bernhard Scholz, sagt: "Der entscheidende Nachweis, dass er an der Tat in der Silvesternacht beteiligt war oder sich überhaupt am Tatort aufhielt, ist nicht im Geringsten erbracht."

Er fügt hinzu: "Zwar wurden die GPS-Daten des gestohlenen Handys gesichert und das Handy bei meinem Mandanten aufgefunden. Doch der entscheidende Nachweis, dass er an der Tat in der Silvesternacht beteiligt war oder sich überhaupt am Tatort aufhielt, ist nicht im Geringsten erbracht."

Laut Aussage des Algeriers soll er Silvester nach Köln gefahren sein, aber zum Tatzeitpunkt um 1:30 Uhr längst wieder in Kerpen gewesen sein. Die Handys hätten die Brüder gekauft. Bereits vor Silvester waren die beiden festgenommen worden, weil sie in ein Auto eingebrochen waren.

1146 Anzeigen sind inzwischen um die Vorfälle in der Silvesternacht eingegangen. Davon sind 487 wegen sexuellen Übergriffen.

Warum die Anklage speziell auf sexuelle Nötigung laute, erklärt Bernhard Scholz so: "Der schwere Fall der sexuellen Nötigung setzt voraus, dass mindestens zwei Personen aufgrund eines gemeinsamen Tatplans zusammenwirken. Nicht erforderlich ist aber, dass jeder Täter eigenhändig eine sexuelle Handlung vornimmt."

Für sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall drohen mindestens zwei Jahre Haft. Wer aus der Gruppe die Frau begrabschte, blieb ungeklärt. Doch jeder, der das Opfer absichtlich umringte, mache sich strafbar. (dk)



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