Abschiebung wegen Rückenschmerzen abgebrochen – 20 Prozent falsche Atteste aus Gefälligkeit – Staatsanwaltschaft ermittelt

"Es werden zum Teil auffallend unqualifizierte medizinische Aspekte angeführt, um die Abschiebung zu verhindern oder zumindest aufschieben zu können", beklagt Bayerns Innenminister das Vorgehen von Ärzten. Einige Mediziner würden sich als Helfer und nicht als Prüfer verstehen. Sie seien nur dem Patienten verpflichtet, nicht jedoch dem Staat. Platz genug, persönliche ideologische Einstellungen auf illegale Weise und zum Schaden der Gesellschaft umzusetzen.
Titelbild
Medizinische Beratung (Symbolbild).Foto: Adam Berry/Getty Images
Epoch Times9. April 2017

In Berlin hat die Staatsanwaltschaft drei Praxen von zwei Ärzten und einem Heilpraktiker durchsuchen und Patientenunterlagen beschlagnahmen lassen. Die Tatverdächtigen waren den Behörden aufgefallen, weil sie serienweise Flugunfähigkeitsatteste mit gleichem oder ähnlichem Wortlaut ausgestellt hatten, zum Teil ohne Untersuchung.

Im Fall einer Verurteilung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Bayerns Innenminister bestätigt Hinweise

Ärztliche Gefälligkeits-Gutachten zur Verhinderung von Abschiebungen sind trotz der schärferen Gesetzeslage weit verbreitet.

„Es werden zum Teil auffallend unqualifizierte medizinische Aspekte angeführt, um die Abschiebung zu verhindern oder zumindest aufschieben zu können“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der „Welt am Sonntag“. Laut Sven-Georg Adenauer (CDU), Landrat im Kreis Gütersloh, sind bis zu 20 Prozent der Atteste falsch, mit denen abgelehnten Asylbewerbern eine Reiseunfähigkeit bescheinigt wird.

„Unsere Ausländerbehörde hat nach wie vor immer wieder Hinweise, dass solche Gutachten den Gesundheitszustand der Begutachteten viel zu schlecht darstellen.“ Häufig gebe man deshalb Gegengutachten in Auftrag, „und diese kommen in etwa jedem fünften Fall zu einem ganz anderen Ergebnis, nämlich, dass der Betroffene doch reisefähig ist“, sagte Adenauer.

Der CDU-Politiker berichtet, dass die Fallzahlen seit der Gesetzesänderung, die 2016 im Rahmen des Asylpakets II in Kraft trat, zwar sanken, verschwunden sei das Phänomen Gefälligkeits-Gutachten aber nicht.

Keine Abschiebung wegen Rückenschmerzen

Gerade vor vier Wochen sei eine Abschiebung in seinem Landkreis gescheitert, weil einem Betroffenen am Flughafen Reiseunfähigkeit wegen Rückenschmerzen bescheinigt wurde. Nach Recherchen der Zeitung laufen derzeit bei mehreren Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen Ärzte, die verdächtigt werden, Patienten mangelhaft oder gar nicht untersucht zu haben.

Etliche Verfahren wurden schon vor der Gesetzesverschärfung in Gang gesetzt.

 

Pauschalisierte Reiseunfähigkeit

In Dortmund ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Arzt, der einem Albaner im Mai 2016 eine schwere Krankheit und Reiseunfähigkeit bescheinigt hatte, ohne den Mann untersucht zu haben. Der Albaner und seine Frau sind nach wie vor im Land.

Ein ähnliches Verfahren läuft in Hamburg: Dort wird gegen einen Arzt ermittelt, weil er per falschem Attest dafür gesorgt haben soll, dass ein Patient ein Visum für eine medizinische Behandlung in Deutschland bekam.

„Mein Eindruck ist, dass sich bei einigermaßen geschickter Einlassung ein Abschiebungshindernis infolge Krankheit relativ einfach konstruieren lässt“, sagte Kay Hailbronner, der Leiter des Forschungszentrums Europäisches und internationales Ausländer- und Asylrecht der Universität Konstanz.

Ethisches oder ideologisches Dilemma?

Einige Mediziner würden sich als Helfer und nicht als Prüfer verstehen. Sie seien nur dem Patienten verpflichtet, nicht jedoch dem Staat. Hailbronner betonte, dass das ethische Dilemma sich lösen ließe, wenn man in allen Bundesländern Amtsärzte beschäftige.

„Problematisch ist aber gegenwärtig noch, dass der Vollzug oft scheitert, wenn Betroffene am Tag der Abschiebung plötzlich Atteste über eine angebliche Reiseunfähigkeit vorlegen“, teilte das Haus von Lorenz Caffier (CDU), Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, der „Welt am Sonntag“ mit.

Er hält Regelungen für erforderlich, diese Atteste im Vollzugsverfahren künftig grundsätzlich als gegenstandslos einzustufen, wenn sie nicht amtsärztlich bestätigt würden. (dts/sm)

https://www.youtube.com/watch?v=NqrN9IXhvW0



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