2017: Von 711 Islamisten 50 abgeschoben – Abschiebungen nur wenn Menschenrechte gewahrt werden

"Im laufenden Jahr 2017 wurden circa 50 Personen aus dem islamistischen Spektrum in ihre Herkunftsländer abgeschoben", so eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.
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IslamistFoto: ISSOUF SANOGO/AFP/Symbolbild/Getty Images
Epoch Times30. November 2017

Deutsche Behörden haben seit Jahresbeginn insgesamt mehr als 50 radikale Islamisten in ihre Herkunftsländer abgeschoben oder überstellt.

Die Abschiebungen der ausländischen Extremisten erfolgten nach Tunesien, Algerien, Marokko, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Jordanien, Nigeria, Afghanistan, Russland, die Türkei und in den Irak, berichtet die „Welt“ (Freitagsausgabe).

„Im laufenden Jahr 2017 wurden circa 50 Personen aus dem islamistischen Spektrum in ihre Herkunftsländer abgeschoben“, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums der Zeitung.

Zudem seien vier radikalisierte Flüchtlinge nach der Dublin-Verordnung in andere Staaten überstellt worden. Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil entschieden, dass eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz in ihr Heimatland abgeschoben werden darf, wenn von ihr eine erhebliche Gefahr ausgeht.

Voraussetzung ist allerdings, dass zuvor eine Zusicherung bei den Behörden des Herkunftsstaates eingeholt wird, dass der Person dort keine Todesstrafe oder Folter droht.

„Diplomatische Zusicherungen des Zielstaates sind meist leere Versprechen: Sie bieten keinen wirksamen Schutz vor Folter“, kritisiert Maria Scharlau, Expertin für Internationales Recht bei Amnesty International. „Ob diese Versprechen eingehalten werden, wird in aller Regel nicht überprüft. Die abgeschobenen Personen sind dem Zielstaat ausgeliefert. Insofern sind derartige Zusicherungen das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.“

Laut Bundeskriminalamt (BKA) werden derzeit 711 Islamisten als Gefährder eingestuft, denen jederzeit ein Terroranschlag zugetraut wird. Rund ein Drittel davon besitzt weder die deutsche noch eine andere EU-Staatsbürgerschaft, und könnten somit theoretisch abgeschoben werden.

Im Oktober verschwand aus Bayern ein als Gefährder eingestufter Syrer, obwohl der Mann eine elektronische Fußfessel tragen musste. Der Islamist reiste zunächst nach Hamburg und flog dann nach Athen. Nach Informationen der „Welt“ wurde dem Extremisten, der sich mittlerweile in der Türkei aufhalten soll, zwischenzeitlich eine Rückkehr in die Bundesrepublik untersagt. (dts)



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