87 Prozent der freiwilligen Ausreisen in Westbalkan-Staaten

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Flüchtlinge in einer "Zeltstadt"Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times9. Februar 2016

Im vergangenen Jahr haben 37.220 ausreisepflichtige Ausländer freiwillig die Bundesrepublik verlassen. Davon waren 87 Prozent (32.494) Bürger der Westbalkan-Staaten, wie die „Welt“ unter Berufung auf eine Aufstellung des Bundesinnenministeriums berichtet. Auch unter den Abgeschobenen bilden diese Staatsbürger die größte Gruppe, wie Zahlen aus einzelnen Bundesländern belegen.

So waren nach Angaben der „Welt“ in Hessen unter den im vergangenen Jahr abgeschobenen 2.658 Ausländern weit überwiegend Albaner (1.000), Kosovaren (724), Serben (352) und Mazedonier (112), wie das hessische Innenministerium der „Welt“ mitteilte. Diese Entwicklung bestätigte auch das bayerische Innenministerium für den Freistaat, wo im vergangenen Jahr 4.195 Ausreisepflichtige und im laufenden Jahr bereits mehr als 350 Ausreisepflichtige abgeschoben wurden. Trotz gleicher Gesetzeslage nutzen die Bundesländer das Instrument der Abschiebung sehr unterschiedlich. Von Bremen wurden 2015 nur 43 Abschiebungen veranlasst, wie aus einer der Zeitung vorliegenden Antwort des Senats auf eine CDU-Anfrage hervorgeht. Der innenpolitische Sprecher der Bremer CDU, Wilhelm Hinners, sagte der „Welt“: „Wenn man diese Zahl ins Verhältnis zu den über das Gesamtjahr meist etwa 3.100 Ausreisepflichtigen setzt, wurde nur rund jeder Siebzigste abgeschoben.“ Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), kritisiert die geringen Abschiebungszahlen mancher Bundesländer. „In einzelnen Ländern wie Bremen finden kaum Abschiebungen statt, obwohl der Vollzug des geltenden Rechts gerade im Interesse der tatsächlich Schutzbedürftigen ist. Je mehr Abschiebungen es gibt, desto mehr Menschen reisen auch freiwillig aus. Ein Bleiberecht für alle, unabhängig davon, ob sie berechtigt Anspruch auf Asyl oder auf Anerkennung als Flüchtling haben, darf es nicht geben“, sagte er der Zeitung. Mayer betonte zugleich, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Abschiebung maßgeblich verbessert worden seien. „Von diesen Möglichkeiten müssen die Länder jedoch auch Gebrauch machen. Dies setzt den politischen Willen voraus, das geltende Recht auch zu vollziehen.“ So könne es etwa „nicht sein, dass Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen nach wie vor angekündigt werden, obwohl dies gesetzlich untersagt ist, um ein Untertauchen zu verhindern.“ Auch die Praxis bei der Erteilung von Duldungen sei in den Bundesländern sehr unterschiedlich, ohne dass es hierfür sachliche Gründe gäbe, so Mayer. „In Bayern wird nur rund jeder zweite Ausreisepflichtige geduldet. Bundesweit haben drei von vier Ausreisepflichtigen eine Duldung.“

(dts Nachrichtenagentur)



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